Rechtsschutzversicherung -
Versicherungsvergleich 2012
Was leistet die Rechtsschutzversicherung?
Rechtsstreitigkeiten sind teuer - selbst bei kleineren
Prozessen gehen Anwalts- und Gerichtskosten schnell in die Tausende. Hinzu
kommen häufig noch die Kosten für Sachverständigen-Gutachten und Zeugen.
Gegen diese finanziellen Risiken schützen Sie sich mit
einer Rechtsschutzversicherung. Das ist nicht nur dann wichtig, wenn Sie eine
Auseinandersetzung vor Gericht verloren haben und sämtliche Kosten, also auch
die des Gegners, tragen müssen.
Auch wenn Sie den Rechtsstreit gewonnen haben, können Sie
auf Ihren Anwaltskosten sitzen bleiben, wenn etwa Ihr Prozessgegner
zahlungsunfähig ist.
Bitte etwas Geduld bis sich weitere Informationen und der Vergleichsrechner
öffnen:
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Typische Schadensfälle
Arbeits-, Verkehrs- und
Mietstreitigkeiten
Besonders häufig sind Rechtsstreitigkeiten
in den Bereichen Arbeit, Verkehr und Wohnung. Wer etwa gegen eine Kündigung
durch den Arbeitgeber vorgehen will, muss innerhalb von drei Wochen vor dem
Arbeitsgericht klagen.
Wichtig übrigens bei
Arbeitsstreitigkeiten: in erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten
selber - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Selbst wenn Sie ein
Arbeitsgerichtsverfahren in erster Instanz gewinnen, bleiben Sie also auf der
Rechnung Ihres Anwalts sitzen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.
Mit dem Rechtsschutz auf der sicheren
Seite
Auch Auseinandersetzungen zwischen Mieter
und Vermieter sind häufig - Stichworte sind Eigenbedarfskündigungen,
Nebenkostenabrechnungen oder Zahlungsrückstände. Sowohl als Mieter wie auch als
Vermieter ist man mit einem passenden Rechtsschutz auf der sicheren Seite, wenn
man im Streitfall die Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen will.
Auch wer - verschuldet oder unverschuldet
- in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, kommt oft um einen Rechtsstreit nicht
herum. Denn allein die bei Verkehrsunfällen entstehenden Sachschäden können in
die Tausende gehen, von den Schadenersatzforderungen bei schweren Verletzungen
mit bleibenden Folgen gar nicht zu reden.
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