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Krankenkassen und Krankenversicherung im Vergleich 2009 / 2010

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dem Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ( 0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz )

bulletdem Beratungstelefon der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland – UPD
(ab 02.01.2009 kostenfrei unter 0800 0 117722 - Montag bis Freitag, 10 bis 18 Uhr)
oder in einer deren 22 Beratungsstellen
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Rechtsanwälten (kostenpflichtig)

bulletBerater Dieter Kerzdörfer (kostenpflichtig)
Rechtsberatung in Angelegenheiten mit Kranken- und Pflegekassen. Dies reicht von der rechtlichen Prüfung
der  Bescheide und angebrachter Widerspruchseinlegung, bis zur Klageeinreichung vor einem Sozialgericht.
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mediafon berät zu allen unmittelbar beruflichen Fragen Selbstständiger. Beispielsweise zu Honorar-, Branchen-,
Sozialversicherungs- und Vertragsfragen (kostenpflichtig, sofern keine Mitgliedschaft bei ver.di besteht).

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Mit Beschwerden kann man sich zudem kostenlos an die Aufsichtbehörden der Krankenkassen (z.B. an das Bundesversicherungsamt) wenden.

Scheuen Sie sich nicht Ihre Fragen direkt an die Krankenkassen zu richten. Diese sind gesetzlich zur Auskunft und Beratung verpflichtet ( § 14 Sozialgesetzbuch I ). Entstehen durch eine falsche Beratung Nachteile, so hat man u. U. einen "sozialrechtlichen Herstellungsanspruch" ( = Schadensersatzanspruch). Egal von welcher Krankenkasse Sie sich beraten lassen, eine Verpflichtung dort Mitglied zu werden entsteht dadurch nicht. Verbindliche Auskünfte sollten Sie sich immer schriftlich bestätigen lassen.

Bitte beachten Sie, dass dieses Projekt eine allgemein zugängliche Informationsplattform darstellt - eine individuelle und qualifizierte Rechtsberatung darf ich selbst in diesem Rahmen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen NICHT leisten!!!
Entsprechende Anfragen kann ich daher leider nicht beantworten und leite solche auch nicht an andere Stellen weiter.

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