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| Rechtsberatung, Beratung und Auskunftfinden Sie bei
Mit Beschwerden kann man sich zudem kostenlos an die Aufsichtbehörden der Krankenkassen (z.B. an das Bundesversicherungsamt) wenden. Scheuen Sie sich nicht Ihre Fragen direkt an die Krankenkassen zu richten. Diese sind gesetzlich zur Auskunft und Beratung verpflichtet ( § 14 Sozialgesetzbuch I ). Entstehen durch eine falsche Beratung Nachteile, so hat man u. U. einen "sozialrechtlichen Herstellungsanspruch" ( = Schadensersatzanspruch). Egal von welcher Krankenkasse Sie sich beraten lassen, eine Verpflichtung dort Mitglied zu werden entsteht dadurch nicht. Verbindliche Auskünfte sollten Sie sich immer schriftlich bestätigen lassen. Bitte beachten Sie, dass dieses Projekt eine
allgemein zugängliche Informationsplattform darstellt - eine individuelle und
qualifizierte Rechtsberatung
darf ich selbst in diesem Rahmen aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen NICHT
leisten!!!
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