Krankenkassenvergleich 2012
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gesetzliche Krankenkassen 2012 im Vergleich - AOK, IKK, BKK und Ersatzkrankenkassen. Impressum

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11.08.11 - DAK Zusatzbeitrag unwirksam
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Krankenversicherungen:  Wer kann bzw. muss sich privat versichern? - Basistarif / Standardtarif - Beitragszuschuss - Vorteile und Nachteile - Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse


Vor- und Nachteile einer privaten Krankenversicherung 2012

Sie verdienen 2012 als Arbeiter oder Angestellter voraussichtlich mehr als 4.237,50 Euro/Monat
bzw. 50.850,- Euro/Jahr?

Dann können Sie sich privat Krankenversichern.
Sie brauchen dann kein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.

Vor- und Nachteile sollten Sie jedoch gut gegeneinander abwägen und sich gut beraten lassen.

Die privaten Krankenversicherungen bieten je nach Tarifmodell in der Regel eine Kostenerstattung für ambulante Heilbehandlung, eine Kostenerstattung für stationäre Heilbehandlung, eine Kostenerstattung für zahnärztliche Heilbehandlung, ein Krankentagegeld und ein Krankenhaustagegeld. Auch hier kann es je nach von Ihnen ausgewähltem Tarif Einschränkungen in den Heilbehandlungsformen, Erstattungshöchstbeträge oder sogar Selbstbeteiligungssätze geben. Dies gibt einem aber auch die Gelegenheit den persönlichen Krankenversicherungsschutz auf seine persönlichen gesundheitlichen Verhältnisse und sein persönliches finanzielles Schutzbedürfnis abzustellen. Tarifmodelle ohne Einschränkungen sind natürlich in der Regel teurer als Tarifmodelle mit einigen oder vielen Einschränkungen - dies können Sie aber selbst und eigenverantwortlich entscheiden.

 

Die Höhe Deines Beitrages können Sie in der Privaten durch Wahl eines individuellen Leistungspakets somit selbst beeinflussen. Insbesondere für Singles, Kinderlose und Besserverdiener ist der private Gesundheitsschutz in der Regel deutlich preiswerter als bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Bereits jeder zehnte Deutsche soll daher auch schon eine private Krankenversicherung oder zumindest eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben.

 


Für viele ist die bevorzugte Behandlung durch frei wählbare niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und bei Klinikaufenthalten (Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer) wichtig. Schließlich beteiligen sich Privatversicherer in der Regel mit deutlich höheren Sätzen an medizinischen Leistungen als die gesetzlichen Kassen.

Als Privatpatient erhält man grundsätzlich die Rechnung des Arztes oder des Krankenhauses direkt und muß diese auch selbst bezahlen. Grundsätzlich erhält man erst nachträglich auf einen besonderen Antrag von seiner privaten Krankenversicherung den Rechnungsbetrag erstattet. Dies gibt einem allerdings auch die Möglichkeit die Rechnungen seines Arztes oder des Krankenhauses kritisch zu überprüfen.
Je nach Versicherungsunternehmen kann dieser besondere Erstattungsantrag formlos gestellt werden oder die Versicherung stellt einem dazu bestimmte Formulare zur Verfügung. Je nach Verfahrensweise der privaten Krankenversicherer prüfen diese u. U. auch die Richtigkeit der Arztrechnung und führen Korrekturen unter Einbeziehung des ausstellenden Rechnungsschreibers durch. Bei einem guten privaten Krankenversicherungsunternehmen ist es in der Regel möglich, dass man die Originalrechnung des Arztes direkt nach Erhalt an seine private Krankenversicherung schickt, diese überweisen einem kurzfristig das Geld und man kann die Rechnung des Arztes noch innerhalb der festgesetzten Fristen bezahlen. Eine Vorleistung ihrerseits ist dann gar nicht notwendig. Zudem ist es durchaus möglich, wenn auch nicht immer üblich, dass Krankenhäuser direkt mit der privaten Krankenversicherung abrechnen und für einen selbst keine/kaum zusätzliche Arbeit entsteht.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind Familienangehörige in der Regel automatisch mitversichert. Bei der privaten Krankenversicherung ist für jeden Familienangehörigen ein separater Vertrag abzuschließen und Beiträge sind dafür entsprechend extra zu zahlen. Dies bleibt auch ab 2012 so.

Arbeitnehmer haben durch Ihren Arbeitgeber Anspruch auf einen Zuschuss zu den Beiträgen für eine private Krankenversicherung.

Die private Krankenversicherung prüft vor Versicherungsbeginn zudem zuerst Ihr persönliches Erkrankungsrisiko nach den Faktoren Alter, Geschlecht und aktuellem Gesundheitszustand. Fragen nach Ihren behandelnden Ärzten und Ihrem Gesundheitszustand sind zu beantworten. Verschweigst man hier etwas, muss man damit rechnen ärztliche Aufwendungen nicht erstattet zu bekommen.
Warten Sie deshalb unbedingt die Zusage der privaten Versicherungsgesellschaft ab, bevor Sie ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen.

Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung entsteht auch nicht automatisch bzw. nicht automatisch für alle Leistungen von Beginn der Versicherung an. Es bestehen u. U. Wartezeiten von drei Monaten. Man kann sich allerdings häufig von solchen Wartezeiten befreien lassen. Auch dies sollte man vor dem Vertragsabschluß mit der Versicherung klären.

Während Ihr Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von Ihrem Bruttoeinkommen abhängig ist, fällt für eine private Krankenversicherung monatlich immer der gleiche Betrag an. Auch im Alter, wenn Ihre Einkünfte sinken. Hohe Beiträge im Alter müssen aber nicht sein.

  • Man könnte z.B. den Beitrag durch Änderungen im Versicherungsschutz individuell senken (z.B. Mehrbettzimmer statt Einzelzimmer).

  • Stattdessen kann man bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen auch in den gesetzlich verordneten Basistarif wechseln. Der Tarif hat die Garantie, dass die Beiträge dazu nicht höher sind als der aktuelle Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen!

  • Bei einigen Versicherern gibt es auch die Möglichkeit, über einen Zusatz-Baustein den Beitrag ab 65 zu senken. Tritt man jung bei, ist der Beitrag auch günstig. Er muss lebenslang gezahlt werden. Dafür wird ab 65 der Beitrag z.B. um 100,- Euro gesenkt.

  • Seit 1.1.2000 gibt es zudem die gesetzliche  Regelung, wonach in der PKV 10 % zusätzliche Beiträge erhoben werden müssen (Altersrückstellung), um eine Dämpfung der Beitragslast im Alter sicherzustellen. Erklärtes Ziel ist es Beitragserhöhungen ab Alter 65 zu verhindern.

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung sollte gut überlegt sein, denn eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist unter Umständen für immer ausgeschlossen.

Aber:

Die private Krankenversicherung muss ab dem 01.01.2009 Personen, die ihr zuzuordnen sind und die bisher keinen Krankenversicherungsschutz hatten, den Basistarif ohne Risikozuschläge und ohne Leistungsausschlüsse anbieten. Der Basistarif entspricht dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und beinhaltet eine Sicherstellung der (zahn)ärztlichen Versorgung über die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen.

Heute unversicherte Personen können schon zum 1.7.2007 in den entsprechend modifizierten Standardtarif.

Ab dem 01.04.2007 kann wegen einem Beitragsrückstand keinem Versicherten der Versicherungsschutz mehr (vollständig) entzogen werden. Wer die Versicherung wechseln will, muss nachweisen, dass er eine neue Krankenversicherung abgeschlossen hat.

Die normalen Leistungen beginnen bei Nichtzahlung künftig zu ruhen. Die Versicherung muss ein Inkassoverfahren einleiten und rückständige Beiträge einfordern (Vollstreckung).

Wer mutwillig nicht zahlt, erhält nur noch unaufschiebbare Leistungen (zum Beispiel Behandlung akuter Erkrankungen oder Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft).

Alle heute nicht versicherten Personen können sich spätestens ab 01.07.2007 versichern, werden aber nicht behördlich gezwungen, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Hat sich jedoch eine bislang unversicherte Person nach dem Eintritt der Pflicht zur Versicherung nicht versichert und braucht später eine Behandlung, schuldet sie der betreffenden Versicherung, die sie für die Leistungen in Anspruch nimmt, die zwischenzeitlich nicht bezahlten Beiträge.

Durch die Gesundheitsreform wird nun auch bei Privatversicherten die Bezahlbarkeit sichergestellt. Wenn jemand die Beiträge nicht mehr zahlen kann, steht zunächst der Basistarif offen. Der Basistarif darf maximal so teuer sein, wie der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ist auch das für den Versicherten nachweislich zu teuer, wird der zu zahlende Beitrag halbiert. Und wer auch dafür nicht mehr genug Geld oder Vermögen hat, kann – wie in der gesetzlichen Krankenversicherung – einen Zuschuss vom Grundsicherungsamt bekommen.


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