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| Krankenversicherungen: Wer kann bzw. muss sich privat versichern? - Basistarif / Standardtarif - Beitragszuschuss - Vorteile und Nachteile - Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse Vor- und Nachteile einer privaten KrankenversicherungSie verdienen 2009 als Arbeiter oder Angestellter voraussichtlich mehr als 4.050,00 Euro/Monat bzw. 48.600 Euro/Jahr? Dann können Sie sich privat Krankenversichern. Vor- und Nachteile sollten Sie jedoch gut gegeneinander abwägen und sich gut beraten lassen. Die privaten Krankenversicherungen bieten je nach Tarifmodell in der Regel eine Kostenerstattung für
ambulante Heilbehandlung, eine Kostenerstattung für stationäre
Heilbehandlung, eine Kostenerstattung für zahnärztliche Heilbehandlung,
ein Krankentagegeld und ein Krankenhaustagegeld. Auch hier kann es je
nach von Ihnen ausgewähltem Tarif Einschränkungen in den Heilbehandlungsformen,
Erstattungshöchstbeträge oder sogar Selbstbeteiligungssätze geben.
Dies gibt einem aber auch die Gelegenheit den persönlichen
Krankenversicherungsschutz auf seine persönlichen gesundheitlichen Verhältnisse
und sein persönliches finanzielles Schutzbedürfnis abzustellen. Tarifmodelle ohne
Einschränkungen sind natürlich in der Regel teurer als Tarifmodelle mit einigen
oder vielen Einschränkungen - dies können Sie aber selbst und
eigenverantwortlich entscheiden. Die Höhe Deines Beitrages
können Sie in der Privaten durch Wahl eines individuellen Leistungspakets somit
selbst beeinflussen. Insbesondere für Singles, Kinderlose und Besserverdiener
ist der private Gesundheitsschutz in der Regel deutlich preiswerter als bei
einer gesetzlichen Krankenkasse. Bereits jeder zehnte Deutsche soll daher auch
schon eine private Krankenversicherung oder zumindest eine Zusatzversicherung
abgeschlossen haben.
Anzeigen Für viele ist die bevorzugte Behandlung durch frei wählbare niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und bei Klinikaufenthalten (Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer) wichtig. Schließlich beteiligen sich Privatversicherer in der Regel mit deutlich höheren Sätzen an medizinischen Leistungen als die gesetzlichen Kassen.
Als Privatpatient erhält man grundsätzlich
die Rechnung des Arztes oder des Krankenhauses direkt und muß diese auch
selbst bezahlen. Grundsätzlich erhält man erst nachträglich auf einen besonderen
Antrag von seiner privaten Krankenversicherung den Rechnungsbetrag
erstattet. Dies gibt einem allerdings auch die Möglichkeit die Rechnungen seines
Arztes oder des Krankenhauses kritisch zu überprüfen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind Familienangehörige in der Regel automatisch mitversichert. Bei der privaten Krankenversicherung ist für jeden Familienangehörigen ein separater Vertrag abzuschließen und Beiträge sind dafür entsprechend extra zu zahlen. Dies bleibt auch ab 2009 so. Arbeitnehmer haben durch Ihren Arbeitgeber Anspruch auf einen Zuschuss zu den Beiträgen für eine private Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung prüft
vor Versicherungsbeginn zudem zuerst Ihr persönliches Erkrankungsrisiko
nach den Faktoren Alter, Geschlecht und aktuellem Gesundheitszustand.
Fragen nach Ihren behandelnden Ärzten und Ihrem Gesundheitszustand sind
zu beantworten. Verschweigst man hier etwas, muß man damit rechnen
ärztliche Aufwendungen nicht erstattet zu bekommen. Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung entsteht auch nicht automatisch bzw. nicht automatisch für alle Leistungen von Beginn der Versicherung an. Es bestehen u. U. Wartezeiten von drei Monaten. Man kann sich allerdings häufig von solchen Wartezeiten befreien lassen. Auch dies sollte man vor dem Vertragsabschluß mit der Versicherung klären. Während Ihr Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von Ihrem Bruttoeinkommen abhängig ist, fällt für eine private Krankenversicherung monatlich immer der gleiche Betrag an. Auch im Alter, wenn Ihre Einkünfte sinken. Hohe Beiträge im Alter müssen aber nicht sein.
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung sollte gut überlegt sein, denn eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist unter Umständen für immer ausgeschlossen.
Aber:
Die private Krankenversicherung muss ab dem 01.01.2009 Personen, die ihr
zuzuordnen sind und die bisher keinen Krankenversicherungsschutz hatten, den
Basistarif ohne Risikozuschläge und ohne Leistungsausschlüsse anbieten. Der
Basistarif entspricht dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung
und beinhaltet eine Sicherstellung der (zahn)ärztlichen Versorgung über die
Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen. Heute unversicherte Personen können schon zum 1.7.2007 in den
entsprechend modifizierten Standardtarif. Ab dem 01.04.2007 kann wegen einem Beitragsrückstand keinem
Versicherten der Versicherungsschutz mehr (vollständig) entzogen werden. Wer die
Versicherung wechseln will, muss nachweisen, dass er eine neue
Krankenversicherung abgeschlossen hat. Die normalen Leistungen beginnen bei Nichtzahlung künftig zu
ruhen. Die Versicherung muss ein Inkassoverfahren einleiten und
rückständige Beiträge einfordern (Vollstreckung). Wer mutwillig nicht zahlt, erhält nur noch unaufschiebbare
Leistungen (zum Beispiel Behandlung akuter Erkrankungen oder Schmerzzustände
sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft). Alle heute nicht versicherten Personen können sich spätestens
ab 01.07.2007 versichern, werden aber nicht behördlich gezwungen, von diesem
Recht Gebrauch zu machen. Hat sich jedoch eine bislang unversicherte Person nach
dem Eintritt der Pflicht zur Versicherung nicht versichert und braucht später
eine Behandlung, schuldet sie der betreffenden Versicherung, die sie für die
Leistungen in Anspruch nimmt, die zwischenzeitlich nicht bezahlten Beiträge. Durch die Gesundheitsreform wird nun auch bei
Privatversicherten die Bezahlbarkeit sichergestellt. Wenn jemand die Beiträge
nicht mehr zahlen kann, steht zunächst der Basistarif offen. Der Basistarif darf
maximal so teuer sein, wie der Höchstbeitrag in der gesetzlichen
Krankenversicherung. Ist auch das für den Versicherten nachweislich zu teuer,
wird der zu zahlende Beitrag halbiert. Und wer auch dafür nicht mehr genug Geld
oder Vermögen hat, kann – wie in der gesetzlichen Krankenversicherung – einen
Zuschuss vom Grundsicherungsamt bekommen. |
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