Wie kommt man 2012 aus der privaten Krankenversicherung
zurück zu einer gesetzlichen Krankenkasse ?
Befreiung von der
Krankenversicherungspflicht
Wenn Sie aus einer gesetzlichen
Krankenkasse in die private Krankenversicherung gewechselt haben, können Sie nicht
ohne weiteres wieder zurück. Der Staat will vermeiden, dass man in jungen Jahren
von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitiert und
mit einem Wechsel zurück in die Gesetzliche z.B. im Alter steigende Beiträge
vermeiden möchte. Dies ist ja auch irgendwie nachvollziehbar.
Als Arbeitnehmer ist eine Wiederaufnahme
in die Gesetzliche bis zu einen bestimmten Lebensalter nur möglich, wenn Ihre
regelmäßigen Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze (2012
= 50.850,- Euro/Jahr) sinken.
Für Arbeitnehmer, die
bereits am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze
privat versichert waren, gilt 2012 eine Grenze von 45.900,- Euro.
Wenn man bisher krankenversicherungsfrei war - sich deshalb
unter Umständen privat versichert hat - und nun (wieder)
krankenversicherungspflichtig wird, ist eine bestimmte Altersgrenze ( 55
) für die Rückkehr zu einer gesetzlichen Krankenkasse zu beachten.
Grund für den grundsätzlichen Eintritt von
Krankenversicherungspflicht könnte z.B. sein:
- als Arbeitnehmer ein (neuer) Verdienst unterhalb der maßgebenden
Verdienstgrenze
für die private Versicherung (z.B. im Rahmen der Altersteilzeitarbeit)
- Eintritt von Arbeitslosigkeit
- Wegfall der Selbständigkeit und Aufnahme einer Beschäftigung als Arbeitnehmer
Wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres (wieder)
versicherungspflichtig wird,
bleibt weiterhin krankenversicherungsfrei (und kommt damit nicht zu einer
gesetzlichen Krankenkasse zurück), wenn man
- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht
gesetzlich krankenversichert
war (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, Familienversicherung)
- und zusätzlich mindestens die Hälfte dieser Zeit (2 Jahre und 6 Monate)
- versicherungsfrei oder
- von der Versicherungspflicht befreit oder
- hauptberuflich selbständig erwerbstätig
war.
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Wenn man sich von der gesetzlichen
Versicherungspflicht ganz befreien hat lassen, führt allerdings kaum ein Weg mehr
zurück in die gesetzlichen Krankenkassen.
Eine solche Befreiung ist
auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten Krankenversicherung bleiben wollen, obwohl Ihre
Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sind.
Die Befreiung von der
Krankenversicherungspflicht muss innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der
Versicherungspflicht beantragt werden. Die Befreiung gilt rückwirkend.
Ausnahme: Wurden Leistungen bezogen, gilt
die Befreiung mit Beginn des Kalendermonats, der auf die Antragstellung folgt.
Die Befreiung kann nicht widerrufen
werden.
Von der Krankenversicherungspflicht
befreite Personen bleiben auch dann krankenversicherungsfrei, wenn ein dem
Grunde nach Krankenversicherungspflicht begründender Tatbestand hinzutritt.
Endet ein Tatbestand, auf den sich die
Befreiung konkret bezogen hat, und tritt aufgrund eines anderen Tatbestands
Krankenversicherungspflicht ein, wirkt die Befreiung nicht fort.
Nicht eindeutig gesetzlich geregelt ist
die Fortwirkung der Befreiung, wenn der die Befreiung begründende Sachverhalt
zwischenzeitlich entfallen ist.
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil
vom 25.05.2011 (Az. B 12 KR 9/09 R) über die Wirkung von Befreiungen von der
Krankenversicherungspflicht entschieden.
Hier lag dieser Sachverhalt vor:
Ein wegen Überschreitens der
Versicherungspflichtgrenze krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer hat sich von
einer wegen Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze eintretenden
Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Nach dem Ende der Beschäftigung
trat wegen Arbeitslosengeldbezug Krankenversicherungspflicht ein. Nach dem Ende
des Arbeitslosengeldbezugs wurde eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt
unter der Versicherungspflichtgrenze aufgenommen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden,
dass die nach dem Arbeitslosengeldbezug aufgenommene Beschäftigung
Krankenversicherungspflicht begründet. Die ursprünglich ausgesprochene Befreiung
endet mit dem Ende der Beschäftigung, auf die sich die Befreiung bezieht. Dies
gilt insbesondere, wenn danach ein anderer Sachverhalt
Krankenversicherungspflicht begründet.
Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück
in eine gesetzliche Krankenkasse aber gut überlegt sein, denn damit gehen die
Altersrückstellungen verloren, die Ihre private Krankenversicherung für Sie
gebildet hat.