Wann kommt man aus der privaten Krankenversicherung
nicht mehr zu einer gesetzlichen Krankenkasse zurück?
Wenn Du aus einer gesetzlichen
Krankenkasse in die private Krankenversicherung gewechselt hast, kannst Du nicht
ohne weiteres wieder zurück. Der Staat will vermeiden, dass man in jungen Jahren
von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitiert und
mit einem Wechsel zurück in die Gesetzliche z.B. im Alter steigende Beiträge
vermeiden möchte. Dies ist ja auch irgendwie nachvollziehbar.
Als Arbeitnehmer ist eine Wiederaufnahme
in die Gesetzliche bis zu einen bestimmten Lebensalter nur möglich, wenn Deine
regelmäßigen Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze (2009
= 48.600,- Euro/Jahr) sinken.
Wenn man bisher krankenversicherungsfrei war - sich deshalb
unter Umständen privat versichert hat - und nun (wieder)
krankenversicherungspflichtig wird, ist eine bestimmte Altersgrenze ( 55
) für die Rückkehr zu einer gesetzlichen Krankenkasse zu beachten.
Grund für den grundsätzlichen Eintritt von
Krankenversicherungspflicht könnte z.B. sein:
- als Arbeitnehmer ein (neuer) Verdienst unterhalb der maßgebenden
Verdienstgrenze
für die private Versicherung (z.B. im Rahmen der Altersteilzeitarbeit)
- Eintritt von Arbeitslosigkeit
- Wegfall der Selbständigkeit und Aufnahme einer Beschäftigung als Arbeitnehmer
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Wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres (wieder)
versicherungspflichtig wird,
bleibt weiterhin krankenversicherungsfrei (und kommt damit nicht zu einer
gesetzlichen Krankenkasse zurück), wenn man
- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht
gesetzlich krankenversichert
war (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, Familienversicherung)
- und zusätzlich mindestens die Hälfte dieser Zeit (2 Jahre und 6 Monate)
- versicherungsfrei oder
- von der Versicherungspflicht befreit oder
- hauptberuflich selbständig erwerbstätig
war.
Wenn man sich von der gesetzlichen
Versicherungspflicht ganz befreien hat lassen, führt allerdings kein Weg mehr
zurück in die gesetzlichen Krankenkassen - eine solche Befreiung ist
auf Antrag möglich, wenn Du in der Privaten bleiben willst, obwohl Deine
Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sind.
Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück
in eine gesetzliche Krankenkasse aber gut überlegt sein, denn damit gehen die
Altersrückstellungen verloren, die Deine private Krankenversicherung für Dich
gebildet hat.