Krankenkassenvergleich 2012
AOK IKK BKK Ersatzkrankenkassen
Vergleich private Krankenversicherung
Pflegeversicherung 2012

Versicherungsvergleiche seit 1999 - 13 Jahre billiger-krankenversichert.de  Krankenkassen und Krankenversicherungen in Deutschland Health insurance Germany - english Assurance maladie l´Allemagne - francais Seguro de enfermedad Alemania - espania Assicurazione sanitaria Alemania - italiano hastalik sigortasi - türkisch
Kostenlose Versicherungsvergleiche, ein unabhängiger Service von Diplom-Verwaltungswirt (FH) Guido Urhahn-Debatin.
gesetzliche Krankenkassen 2012 im Vergleich - AOK, IKK, BKK und Ersatzkrankenkassen. Impressum

  Krankenzusatzversicherungen Chefarzt Zahnersatz Brille  /  Unfall-Versicherungen
Dread-Disease-Versicherung gegen schwere Krankheiten / Berufsunfähigkeitsversicherung

gesetzliche Krankenkassen
Beiträge + Wahltarife im Online Vergleich

Auslandsreise
Krankheit Reiserücktritt Gepäck

Pflegeversicherung
Pflegegeld in Stufe 1, 2 oder 3

private Krankenversicherung
Online Vergleich der Testsieger

Vergleich gesetzliche Krankenkassen 2011 und private Krankenversicherung im Vergleich 2011 - Startseite/Index

 facebook    twitter   RSS-Feed einrichten für automatischen Abruf aktueller Neuigkeiten. 
News
von billiger-krankenversichert.de
03.01.12 - Befreiung von der KV-Pflicht
17.12.11 - neue Grenzwerte 2012
11.10.11 - DAK + BKK Gesundheit fusionieren
11.08.11 - DAK Zusatzbeitrag unwirksam
01.08.11 -
Sozialausgleich 2012
24.07.11 -
Krankenkassenfusionen 2011
05.05.11 - CITY BKK wird geschlossen
08.04.11 - Kassen behindern Wechsel
13.02.11 - nur noch 156 Krankenkassen
01.01.11 - kein Sozialausgleich Zusatzbeitrag

________________________________
gesetzliche Krankenkassen
  Wie funktioniert das System ?
Wer kann Mitglied werden ?
  Wie berechnen sich die Beiträge ?
Und wie für Selbstständige ?
  Beiträge für Rentner + Studenten ?
Wie und wann kann man kündigen ?
________________________________
private Krankenversicherungen
  Wer kann sich privat versichern ?
Gibt es einen Basistarif ?
  Was ist der Beitragszuschuss ?
Einmal Privat immer Privat ?
  Vorteile und Nachteile ?
________________________________
Ausland-Reiseversicherung
  Krankheit - Reiserücktritt - Gepäck
________________________________
Sozialversicherung 1995-2012
  Beitragssätze

Beitragsbemessungsgrenze BBG
  Jahresarbeitsentgeltgrenze JAE
Versicherungspflichtgrenze
  Bezugsgröße

Sozialversicherungs-Lexikon
  Krankenkassen:  Links  +  Tipps
________________________________
Lohnabrechnung 2012
  Steuererklärung für 2011
Programme für PC, Bücher + Ratgeber

Gehaltsrechner
  Gleitzonenrechner
Tarifrechner öffentlicher Dienst
________________________________
Fragen? Antworten! (FAQ)
  Bürgertelefon
Rechtsberatung/Auskunft

________________________________
Online-Versicherungsvergleiche
Auto/Kfz-Versicherung
     Haftpflicht - Voll-/Teilkasko
Haftpflicht-Versicherung
     Privat - Hunde - Pferde
Rechtsschutz-Versicherung  
  Hausrat-Versicherung
Gebäude-Versicherung 
  Bau-Versicherung
________________________________
Rentenversicherungen
  Riester-Rente für Arbeitnehmer
Rürup-Rente
Selbstständige Freiberufler
________________________________
Lebensversicherungen
  Risiko-Lebensversicherung
Kapital-Lebensversicherung

________________________________
Sitemap

 


Krankenversicherungen:  Wer kann bzw. muss sich privat versichern? - Basistarif / Standardtarif - Beitragszuschuss - Vorteile und Nachteile - Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse


Wie kommt man 2012 aus der privaten Krankenversicherung
zurück zu einer gesetzlichen Krankenkasse ?

Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Wenn Sie aus einer gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung gewechselt haben, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück. Der Staat will vermeiden, dass man in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitiert und mit einem Wechsel zurück in die Gesetzliche z.B. im Alter steigende Beiträge vermeiden möchte. Dies ist ja auch irgendwie nachvollziehbar.

 

Als Arbeitnehmer ist eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche bis zu einen bestimmten Lebensalter nur möglich, wenn Ihre regelmäßigen Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze (2012 = 50.850,- Euro/Jahr) sinken.

 

Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze privat versichert waren, gilt 2012 eine Grenze von 45.900,- Euro.

Wenn man bisher krankenversicherungsfrei war - sich deshalb unter Umständen privat versichert hat - und nun (wieder) krankenversicherungspflichtig wird, ist eine bestimmte Altersgrenze  ( 55 ) für die Rückkehr zu einer gesetzlichen Krankenkasse zu beachten.

Grund für den grundsätzlichen Eintritt von Krankenversicherungspflicht könnte z.B. sein:
- als Arbeitnehmer ein (neuer) Verdienst unterhalb der maßgebenden Verdienstgrenze
   für die private Versicherung (z.B. im Rahmen der Altersteilzeitarbeit)
- Eintritt von Arbeitslosigkeit
- Wegfall der Selbständigkeit und Aufnahme einer Beschäftigung als Arbeitnehmer


Wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres (wieder) versicherungspflichtig wird,
bleibt weiterhin krankenversicherungsfrei (und kommt damit nicht zu einer gesetzlichen Krankenkasse zurück), wenn man
- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert
   war (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, Familienversicherung)
- und zusätzlich mindestens die Hälfte dieser Zeit (2 Jahre und 6 Monate)
- versicherungsfrei oder
- von der Versicherungspflicht befreit oder
- hauptberuflich selbständig erwerbstätig
war.

Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Wenn man sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht ganz befreien hat lassen, führt allerdings kaum ein Weg mehr zurück in die gesetzlichen Krankenkassen.

Eine solche Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten Krankenversicherung bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sind.

 

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht muss innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht beantragt werden. Die Befreiung gilt rückwirkend.

Ausnahme: Wurden Leistungen bezogen, gilt die Befreiung mit Beginn des Kalendermonats, der auf die Antragstellung folgt.

 

Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.

Von der Krankenversicherungspflicht befreite Personen bleiben auch dann krankenversicherungsfrei, wenn ein dem Grunde nach Krankenversicherungspflicht begründender Tatbestand hinzutritt.

 

Endet ein Tatbestand, auf den sich die Befreiung konkret bezogen hat, und tritt aufgrund eines anderen Tatbestands Krankenversicherungspflicht ein, wirkt die Befreiung nicht fort.

 

Nicht eindeutig gesetzlich geregelt ist die Fortwirkung der Befreiung, wenn der die Befreiung begründende Sachverhalt zwischenzeitlich entfallen ist.

 

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 25.05.2011 (Az. B 12 KR 9/09 R) über die Wirkung von Befreiungen von der Krankenversicherungspflicht entschieden.

Hier lag dieser Sachverhalt vor:

Ein wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer hat sich von einer wegen Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze eintretenden Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Nach dem Ende der Beschäftigung trat wegen Arbeitslosengeldbezug Krankenversicherungspflicht ein. Nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs wurde eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt unter der Versicherungspflichtgrenze aufgenommen.

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die nach dem Arbeitslosengeldbezug aufgenommene Beschäftigung Krankenversicherungspflicht begründet. Die ursprünglich ausgesprochene Befreiung endet mit dem Ende der Beschäftigung, auf die sich die Befreiung bezieht. Dies gilt insbesondere, wenn danach ein anderer Sachverhalt Krankenversicherungspflicht begründet.

 

 

Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Krankenkasse aber gut überlegt sein, denn damit gehen die Altersrückstellungen verloren, die Ihre private Krankenversicherung für Sie gebildet hat.


Datenschutz - Haftung - © Copyright 1999-2012

Online - Vergleiche:  Auto/Kfz  Haftpflicht  Rechtsschutz  Hausrat  Gebäude  Bau - Versicherungen

Krankenzusatzversicherungen Chefarzt Zahnersatz Brille  /  Unfall-Versicherungen
Dread-Disease-Versicherung gegen schwere Krankheiten / Berufsunfähigkeitsversicherung

VERGLEICHEN => WECHSELN ==>  2012  GELD SPAREN  oder  neuen TOP SERVICE erhalten

www.billiger-krankenversichert.de ist ein kostenloser Versicherungsvergleich und unabhängiger Service von Guido Urhahn-Debatin, Diplom-Verwaltungswirt (FH).
Wenn Sie mit dem Krankenkassenvergleich 2012, dem Krankenversicherungsvergleich
sowie weiterem Versicherungsvergleich, Tipps und Vergleichen zufrieden sind, bin ich es auch!

Krankenkassenvergleich  Vergleich private Krankenversicherungen

Vergleich gesetzliche Krankenkassen private Krankenversicherungen für Selbstständige Freiberufler Studenten Angestellte Beamte Selbständige Arbeitnehmer Beschäftigte Familienangehörige Familienmitglieder Kinder Ehefrauen Ehemänner Ehegatten Partner Haftpflicht Hausrat Rechtsschutz Berufsunfähigkeit Krankheiten Unfall Reiseversicherung Krankenkassenvergleich 2012 Krankenversicherungsvergleich 2012 Krankenkassenbeitrag Krankenzusatzversicherung Krankenversicherungsbeitrag Gesundheitsreform Gesundheitsfonds Betriebskrankenkassen BKK Innungskrankenkassen IKK Knappschaft Ortskrankenkassen AOK Ersatzkrankenkassen Internetkrankenkassen Direktkrankenkassen Wahltarife Basistarif Zusatzbeitrag Insolvenz Versicherungsvergleich Krankenkassenbeiträge Krankenversicherungsbeiträge AOK BKK IKK Ersatzkrankenkassen