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gesetzliche Krankenkassen 2012 im Vergleich - AOK, IKK, BKK und Ersatzkrankenkassen. Impressum

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11.08.11 - DAK Zusatzbeitrag unwirksam
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Krankenversicherungen:  Wer kann bzw. muss sich privat versichern? - Basistarif / Standardtarif - Beitragszuschuss - Vorteile und Nachteile - Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse


private Krankenversicherungen 2012

Der Vergleich privater Kranken- oder Krankenzusatzversicherungen ist ungleich komplizierter als der der gesetzlichen Krankenkassen.
Jede Versicherungsgesellschaft hat andere Tarifmodelle und andere Leistungszuschnitte. Zudem können die Beiträge auch abhängig von Deinem persönlichen Gesundheitszustand bei Vertragsabschluß sein.
Der Wechsel in die private Krankenversicherung muss jedoch nicht nur Vorteile mit sich bringen. Einige Nachteile sollten bedacht werden.

Hinzu kommt, dass nur die folgenden Personenkreise überhaupt die Möglichkeit haben komplett von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln:

  • Arbeiter und Angestellte  
    mit einem voraussichtlichen Einkommen über 50.850,- Euro/Jahr (Wert für 2012)

  • freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse

  • Beamte

  • Beamtenanwärter und Referendare

  • Selbständige/Freiberufler

Andere Personenkreise haben diese Möglichkeit grundsätzlich NICHT.

Für diesen Fall gibt es jedoch die Möglichkeit einer privaten Krankenzusatzversicherung, die an keine Einkommensgrenzen gebunden ist.


Die Tarifvielfalt der privaten Krankenversicherer unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation kann man miteinander vergleichen. Hierzu muss jedoch zunächst geklärt werden welche Leistungen Sie im einzelnen in Anspruch nehmen möchten und ob überhaupt jede Versicherungsgesellschaft diese Leistungen in der gleichen untereinander vergleichbaren Form anbietet.

Prüfen Sie wie viel man für eine private Krankenversicherung bezahlen muss.
Sie können zwischen einem Basisschutz, einem Standardschutz und einem Komfortschutz vergleichen.

Suchen Sie einen Komfortschutz, müssen Sie deutlich tiefer in die Tasche greifen als bei einem Basisschutz.
Dafür erstattet die Krankenversicherung im Krankheitsfall meist deutlich umfangreicher.


Sie sind bisher gar nicht versichert ?

Ab dem 01.04.2007 besteht eine Pflicht zur Versicherung für den der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordneten Personenkreis.
Wer zuletzt gesetzlich krankenversichert war, wird Mitglied seiner letzten Krankenkasse oder des Rechtsnachfolgers dieser Krankenkasse.

Wer zuletzt privat krankenversichert war, muss wieder einen Vertrag bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen.
Dies ist so ausgestaltet, dass es zunächst ab dem 01.07.2007 ein Beitrittsrecht in einen Standardtarif (ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse) gibt. 
Ab dem 01.01.2009 besteht dann eine Pflicht zur Versicherung für alle Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind nach einem Basistarif (ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse, Mindestumfang von ambulanter und stationärer Heilbehandlung mit maximalem Selbstbehalt von 5000 Euro), sofern kein anderer Tarif gewählt wurde.

Wer bisher weder gesetzlich noch privat versichert war, wird in dem System versichert, dem er oder sie aufgrund der ausgeübten Tätigkeit zuzuordnen ist.
Wer zum Beispiel in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet hat, kann sich dann in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Selbständige, die bisher nicht gesetzlich krankenversichert waren, haben in jedem Fall Zugang zum Standard- oder Basistarif der privaten Krankenversicherung.

Auch Menschen, die aus dem Ausland zurück kommen, haben damit in jedem Fall Zugang zu einer Krankenversicherung.

Ab dem 01.01.2009 gilt die umfassende Pflicht zum Abschluss einer Versicherung für alle Einwohner. Wer bereits über einen Versicherungsschutz oder vergleichbare Ansprüche im Krankheitsfall verfügt, hat diese Pflicht automatisch erfüllt.


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