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| News => Archiv 08.04.2011 - Krankenkassen lehnen Wechsel bei Wahltarif abKrankenkassenmitglieder mit einem Wahltarif können nach Meinung vieler Krankenkassen nicht so einfach in die private Krankenversicherung wechseln. Hier muss erst die entsprechende Bindungsfrist aus diesem Wahltarif abgelaufen sein bevor man wechseln kann. Je nach Art des Wahltarifs kann diese Bindungsfrist bis zu drei Jahren dauern. Zumindest haben dies die Spitzenverbände aller Krankenkassen so mal
festgelegt.
Betroffen sind viele gut verdienende Beschäftigte, die eigentlich wegen Überschreitens der Jahresentgeltgrenze zum Jahreswechsel 2010/2011 aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind. Diese können sich dann freiwillig bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder eben in die private Krankenversicherung wechseln. Wem die gesetzliche Krankenkasse unter Hinweis auf den bestehenden Wahltarif den Wechsel in die private Krankenversicherung verweigert, kann hierzu Beschwerde beim Bundesversicherungsamt einlegen.
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