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| News => Archiv 19.11.2010 - Versicherungspflichtgrenze 2011Der Deutsche Bundestag hat am 12. November 2010 dem Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) zugestimmt. Damit ergeben sich ab 2011 folgende Möglichkeiten für eine freiwillige private Krankenversicherung: Ein Wechsel abhängig Beschäftigter von einer gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung ist künftig wieder möglich, wenn ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem Jahr - statt wie bisher in drei Jahren – überschreitet. Berufsanfänger mit einem Gehalt oberhalb dieser Grenze können direkt zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. Wer also in 2010 mehr als 49.950,- Euro/Jahr verdient hat und 2011 voraussichtlich mehr als 49.500,- Euro/Jahr verdienen wird kann ab 01.01.2011 in die private Krankenversicherung wechseln. Wer 2011 in Deutschland erstmalig eine Beschäftigung aufnimmt und voraussichtlich mehr als 49.500,- Euro/Jahr verdienen wird kann sich ebenfalls privat Krankenversichern.
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