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| News => Archiv 19.11.2010 - Wahltarife der Krankenkassen 2011Der Deutsche Bundestag hat am 12. November 2010 dem Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) zugestimmt. Damit ergeben sich ab 2011 folgende Änderungen bei den Wahltarifen der Krankenkassen: Die Mindestbindungsfrist für Wahltarife
beträgt zur Zeit noch 3 Jahre. Ab 2011 wird die Mindestbindungsfrist für die Tarife zur Prämienzahlung, zur Kostenerstattung und zur Kostenübernahme von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen auf ein Jahr reduziert. Die Mindestbindungsfrist bei der Auswahl der Art der Kostenerstattung wird auf ein Kalendervierteljahr verkürzt. So ist hier die Rückkehr zum Sachleistungsprinzip möglich. Sonderinfo Kostenerstattung. Bei den Selbstbehalttarifen und den Krankengeldtarifen bleibt die Mindestbindungsfrist von 3 Jahren unverändert bestehen. Ab 2011 ergibt sich bei den Wahltarifen zudem ein neues Sonderkündigungsrecht: Mitglieder, die bei ihrer Krankenkasse einen Wahltarif
abgeschlossen haben, erhalten ab 2011 ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, wenn
die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder einen bereits
bestehenden Zusatzbeitrag erhöht. Von diesem Sonderkündigungsrecht bleiben lediglich Mitglieder mit einem Krankengeldwahltarif ausgenommen.
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