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| News => Archiv 19.11.2010 - Krankenkassenbeiträge 2011, Zusatzbeiträge 2011Der Deutsche Bundestag hat am 12. November 2010 dem Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) zugestimmt. Damit ergeben sich ab 2011 folgende Beitragsänderungen bei den Krankenkassen: Der allgemeine Beitragssatz steigt wieder auf
15,5 %. Von 1.000,- Euro Einkommen zahlt der Arbeitgeber also 73,- Euro, der Arbeitnehmer 82,- Euro. An der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ändert sich nichts. Die Beiträge werden in den Gesundheitsfonds
eingezahlt. Zusätzlich fließen Steuermittel in den Gesundheitsfonds. Kommt die Krankenkasse mit dem zugewiesenen
Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht aus kann sie Zusatzbeiträge erheben. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2 % des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens, greift ein Sozialausgleich. Das Bundesversicherungsamt errechnet für jedes
Jahr den durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Bei einem Verdienst von 1.000,- Euro im Monat liegt die persönliche Belastungsgrenze also bei 20,- Euro im Monat. Der Sozialausgleich wird über die Arbeitgeber
bzw. die Rentenversicherungsträger abgerechnet.
Erhält ein Mitglied beitragspflichtige Einnahmen von mehreren Stellen (z.B. zwei Arbeitgeber oder ein Arbeitgeber und eine Witwenrente), so findet eine Prüfung durch die zuständige Krankenkasse statt. Der Sozialausgleich wird dann von der Stelle durchgeführt, von der das Mitglied sein Haupteinkommen bekommt. Bezieher von Arbeitslosengeld II zahlen den Zusatzbeitrag in Zukunft nicht mehr selbst. Der Zusatzbeitrag wird hier künftig bis zur Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gezahlt. Liegt der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse über dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag, kann in der Satzung der Krankenkasse festgelegt werden, dass das Mitglied die Differenz selbst zahlen muss. Für das Jahr 2011 werden nach den bisherigen Prognosen die Einnahmen, die der Gesundheitsfonds aus den Beitragseinnahmen und den Bundeszuschüssen erhält, ausreichen, um die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in vollem Umfang zu decken. Deshalb wird für 2011 der durchschnittliche Zusatzbeitrag 0,00 Euro betragen. |
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