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| News => Archiv 16.07.2010 - Beitragserhöhung zur Krankenkasse ab 2011 auf 15,5 %Die Bundesregierung hatte den Beitragssatz im Juli 2009 im Rahmen des Konjunkturpaketes II vorübergehend abgesenkt, um Arbeitnehmer und Arbeitgeber von den Folgen der Wirtschaftskrise zu entlasten. Seitdem beträgt der Beitragssatz zur Krankenversicherung, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, 14,0 %. Einen weiteren Anteil von 0,9 % tragen die Arbeitnehmer alleine. Macht zusammen einen Beitragssatz von 14,9 %. Weil sich die Wirtschaft wieder erholt, wird der prozentuale Beitragssatz ab 2011 wieder auf 14,6 Prozent angehoben. Er wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen getragen. Insgesamt wird der für alle Krankenkassen einheitliche allgemeine Beitragssatz ab dem 01.01.2011 wieder 15,5 % betragen. Damit ist der alte Zustand, wie er bereits vom 01.01.-30.06.2009 galt, wieder hergestellt.
Noch nicht endgültig entschieden sein dürfte, wie sich ab 2011 die Erhebung eines weiteren Zusatzbeitrag entwickelt, den jede Krankenkasse individuell bei ihren Versicherten erheben kann. Zur Zeit gilt hier noch eine Begrenzung auf 1 % von Bruttoeinkommen (mindestens 8,- Euro und max. 37,50 Euro pro Monat). In der Diskussion waren schon 2 % oder eine Variante ohne Begrenzung verbunden mit einem Sozialausgleich. Egal wie es kommt, mehr Bürokratie bedeutet es alle mal. |
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