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31.05.2010 - Liste der Krankenkassen mit Zusatzbeitrag 2010

Wir hatten schon in unseren News vom 11.12.2009 darüber berichtet, dass für viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen das Jahr 2010 wohl eine teure Überraschung bereithalten wird.

Nun haben sich die ersten Krankenkassen geoutet.
Bei krankenkassen.de finden Sie eine Liste der betroffenen Krankenkassen. Die Liste wird laufend aktualisiert.

Eine Reihe von Krankenkassen haben nun angekündigt, im Laufe des Jahres 2010 einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten verlangen zu müssen. Grund ist ein milliardenschweres Defizit, das der gesetzlichen Krankenversicherung droht. Laut Schätzerkreis fehlen den gesetzlichen Krankenkassen 2010 rund 4 Milliarden Euro.

Dieses Defizit soll 2010 mit Zusatzbeiträgen gedeckt werden, auf alleinige Kosten der Versicherten. Eine entsprechende gesetzliche Regelung wurde bereits 2007 mit der Einführung des Gesundheitsfonds ab 2009 eingeführt.
2009 hatte bisher nur eine kleine Betriebskrankenkassen von Zusatzbeiträgen Gebrauch machen müssen.

Berechnet werden dürfen 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen oder, ohne Einkommensprüfung, pauschal 8,- Euro/Monat. Mit Einkommensprüfung ergäbe sich 2010 ein maximaler monatlicher Zusatzbeitrag in Höhe von 37,50 Euro (1% von der Beitragsbemessungsgrenze KV).


Der Zusatzbeitrag wird nicht vom Arbeitgeber direkt vom Lohn einbehalten, die Krankenkassen müssen ihn zusätzlich von ihren Mitgliedern fordern.
Fragt sich wie viel, nach Abzug aller Verwaltungskosten, von 8,- Euro übrig bleibt?
Und man fragt sich auch, wie viele Versicherte bei einem höheren einkommensabhängigen Zusatzbeitrag in der alten Kasse bleiben werden?
Zum Schluss fragt man sich, ob das Ganze wirtschaftlich betrachtet wirklich Sinn macht und ob da nicht die Einheitskrankenkasse sinnvoller und vor allem wirtschaftlicher und kostengünstiger wäre?

Wenn Sie ihre Krankenkasse wechseln wollen, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten.
Sie müssen dann aber bereits 18 Monate lang dort versichert gewesen sein.
Ausnahme: Die Kasse erhebt erstmals einen Zusatzbeitrag, der Zusatzbeitrag wird erhöht oder die Prämie, die die Kasse auszahlt, wird gesenkt. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, die 18-monatige Bindungsfrist entfällt. Ihre Kasse muss Sie über die Erhöhung des Zusatzbeitrags so rechtzeitig informieren, dass Sie die Kasse wechseln können, ohne dass der neue höhere Beitrag fällig wird.

Für privat Krankenversicherte wurde es 2010 aber auch nicht preiswerter. Die privaten Krankenversicherungen haben schon die neuen Beitragsrechnungen verschickt. Die meisten Erhöhungen bewegen sich zwischen 3 - 6 Prozent.


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