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11.12.2009 - bis zu 37,50 Euro monatlicher Zusatzbeitrag zur Krankenkasse ab 2010

Für viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen wird das Jahr 2010 wohl eine teure Überraschung bereithalten.

Eine Reihe von Krankenkassen haben bereits angekündigt, im Laufe des Jahres 2010 einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten verlangen zu müssen. Grund ist ein milliardenschweres Defizit, das der gesetzlichen Krankenversicherung droht. Laut Schätzerkreis fehlen den gesetzlichen Krankenkassen 2009 2,1 Milliarden und 2010 rund 4 Milliarden Euro.

Dieses Defizit soll 2010 mit Zusatzbeiträgen gedeckt werden, auf alleinige Kosten der Versicherten. Eine entsprechende gesetzliche Regelung wurde bereits 2007 mit der Einführung des Gesundheitsfonds ab 2009 eingeführt.

Berechnet werden dürfen 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen oder, ohne Einkommensprüfung, pauschal 8,- Euro/Monat. Mit Einkommensprüfung ergäbe sich 2010 ein maximaler monatlicher Zusatzbeitrag in Höhe von 37,50 Euro (1% von der Beitragsbemessungsgrenze KV).

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Der Zusatzbeitrag wird nicht vom Arbeitgeber direkt vom Lohn einbehalten, die Krankenkassen müssen ihn zusätzlich von ihren Mitgliedern fordern.

Wenn Sie ihre Krankenkasse wechseln wollen, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten.
Sie müssen dann aber bereits 18 Monate lang dort versichert gewesen sein.
Ausnahme: Die Kasse erhebt erstmals einen Zusatzbeitrag, der Zusatzbeitrag wird erhöht oder die Prämie, die die Kasse auszahlt, wird gesenkt. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, die 18-monatige Bindungsfrist entfällt. Ihre Kasse muss Sie über die Erhöhung des Zusatzbeitrags so rechtzeitig informieren, dass Sie die Kasse wechseln können, ohne dass der neue höhere Beitrag fällig wird.

Für privat Krankenversicherte wird es 2010 aber auch nicht preiswerter. Viele privaten Krankenversicherungen haben schon die neuen Beitragsrechnungen für 2010 verschickt. Die meisten Erhöhungen bewegen sich zwischen 3 - 6 Prozent.


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