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Nachtrag: Der Bundesrat hat am 27.11.2009 die Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2010 endgültig verabschiedet. Es haben sich keine Änderungen gegenüber den vorläufigen Werten ergeben.

25.10.2009
Beitragsbemessungsgrenze 2010
, Versicherungspflichtgrenze 2010,
Jahresarbeitsentgeltgrenze
2010 und Bezugsgröße
2010

Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2010 liegt als Referentenentwurf vor. Die Erfahrung aus den letzten Jahren hat gezeigt, dass die Werte regelmäßig unverändert übernommen wurden. Jedoch bedarf die Verordnung noch der Zustimmung des Bundesrates, ehe sie endgültig verbindlich wirksam ist.

Zum Jahresbeginn 2010 werden Beitragsbemessungsgrenze, Jahresarbeitsentgeltgrenze und Bezugsgröße in der Sozialversicherung an die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung angepasst.  

Die Beiträge in der Sozialversicherung werden von den Einnahmen der Versicherten, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet.

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Zum Jahreswechsel 2010 steigt die Beitragsbemessungsgrenze
in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 3.750 Euro im Monat (2009: 3.675 Euro).
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Beiträge
in den alten Bundesländern von maximal 5.500 Euro (2009: 5.400 Euro) und
in den neuen Bundesländern von höchstens 4.650 Euro (2009: 4.550 Euro) monatlich zu zahlen.

In der Krankenversicherung sind höher verdienende Arbeitnehmer versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze überstiegen hat und voraussichtlich in folgenden Jahr übersteigen wird.

Diese beträgt im Jahr 2010 voraussichtlich 49.950 Euro bundeseinheitlich nach 48.600 Euro in 2009.

Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat versichert waren, gilt eine Grenze von 45.000 Euro (2009: 44.100 Euro).

Tritt die Krankenversicherungsfreiheit ein, können sich Arbeitnehmer entweder bei ihrer Krankenkasse freiwillig versichern oder zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen wechseln.

Die Bezugsgrößen in der Sozialversicherung sind Grundlage für eine Reihe von Rechenwerten im Beitrags- und Leistungsrecht.

Die Bezugsgröße steigt
im Westen zum Jahreswechsel voraussichtlich auf 2.555 Euro (2009: 2.520 Euro),
im Osten auf 2.170 Euro (2009: 2.135 Euro).


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