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| News => Archiv 10.06.2009 - Gesundheitsreform von 2007 verfassungsgemäßHeute hat das Bundesverfassungsgericht über mehrere Verfassungsbeschwerden von Unternehmen der privaten Krankenversicherung entschieden, die gegen die Gesundheitsreform gerichtet waren. Die Verfassungsbeschwerden wurden in den zentralen Punkten für nicht zulässig erachtet oder als unbegründet abgewiesen. Mit dem Urteil besteht endgültig Rechtssicherheit über die mit der Gesundheitsreform eingeführten Neuregelungen. Hierzu zählen: der Basistarif, die Übertragbarkeit der Alterungsrückstellungen beim Wechsel des Versicherers, der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen an die gesetzliche Krankenkassen, die dreijährige Wartefrist für abhängig beschäftigte Pflichtversicherte und die Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen. Anzeigen
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