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03.01.12 - Befreiung von der KV-Pflicht
17.12.11 - neue Grenzwerte 2012
11.10.11 - DAK + BKK Gesundheit fusionieren
11.08.11 - DAK Zusatzbeitrag unwirksam
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05.05.11 - CITY BKK wird geschlossen
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14.06.2009 - Frist für Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherung läuft ab

Noch bis zum 30.06.2009 ist ein Wechsel in den Basistarif der Privaten Krankenversicherung möglich.

Der Basistarif wird seit dem 01.01.2009 von allen privaten Krankenversicherungen angeboten. Die Leistungen sind mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen dürfen niemanden ablehnen, der einen berechtigten Antrag auf Versicherung im Basistarif stellt. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht gestattet.

Der Basistarif kostet maximal ca. 570 Euro im Monat.
Ehepartner und Kinder sind nicht mitversichert. Sie müssen eigene Beiträge zahlen.


Der Tarif steht seit 01.01.2009 allen neu Privatversicherten offen, aber auch Personen die zur Zeit gar nicht, aber früher privat versichert waren. Auch als bereits privat Krankenversicherter kann man in den Basistarif wechseln, innerhalb der alten oder in einer neuen Versicherung.

Im Regelfall ist ein Wechsel nur bis zum 30.06.2009 möglich.
Ausnahme: Man ist mindestens 55 Jahre alt oder finanziell hilfebedürftig. Dann gilt dies Frist nicht.

Sind einem die Beiträge zur bisherigen privaten Krankenversicherung zu hoch ist der Wechsel in den Basistarif der eigenen oder einer anderen privaten Krankenversicherung nicht die einzige Möglichkeit Geld zu sparen. Man hat auch das Recht, beim bisherigen Versicherungsunternehmen in einen Tarif mit ähnlichem Versicherungsschutz zu wechseln.

Der Basistarif macht die Rückkehr in den privaten Krankenversicherungsschutz möglich.

Hilfebedürfte mit geringem Einkommen, können sich aber unter Umständen auch die Beiträge des Basistarifs nicht leisten. In diesem Fall braucht man nur die Hälfte des Beitrag zu zahlen (maximal ca. 285 Euro/Monat). Wenn auch diese Halbierung nicht ausreicht, um die Hilfebedürftigkeit zu überwinden, übernehmen die Sozialämter oder die Bundesagentur für Arbeit einen Teil der Kosten.


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