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| News => Übersicht 26.04.2009 - VersandapothekenregisterDer Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland ist seit 2004 erlaubt. Für Versandapotheken gelten dabei dieselben Anforderungen wie für jede öffentliche Apotheke (Präsenzapotheke). Bislang konnten Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet jedoch nicht erkennen, ob eine Apotheke eine behördliche Erlaubnis zum Versandhandel in bzw. nach Deutschland besitzt. Dies ist jetzt möglich über das Versandapothekenregister und das damit verknüpfte Sicherheitslogo, die das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information DIMDI seit dem 21.04.2009 im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verfügung stellt. In diesem Register werden nur die Apotheken erfasst, die über eine behördliche Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln für Deutschland verfügen und die ihr Einverständnis zum Eintrag in das Versandapothekenregister gegeben haben. Anzeigen Mehr Details erfahren Sie beim DIMDI . Siehe auch http://www.billiger-krankenversichert.de/service/medikamente.htm .
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