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03.01.12 - Befreiung von der KV-Pflicht
17.12.11 - neue Grenzwerte 2012
11.10.11 - DAK + BKK Gesundheit fusionieren
11.08.11 - DAK Zusatzbeitrag unwirksam
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26.04.2009 - Informationen zum Kassenwechsel

Die Wahl der Krankenkasse ist eine wichtige Entscheidung. Bevor man sich für einen Wechsel der Krankenkasse entscheidet, sollte man sich darüber Gedanken machen, was man von seiner Krankenkasse erwartet. Informieren Sie sich, welche Service- und Zusatzleistungen Ihre Kasse anbietet oder plant und welche gerade Ihnen nutzen.

Beachten Sie: Nach einem Wechsel sind Sie für 18 Monate an die neue Kasse gebunden. Vor Ablauf dieser 18 Monate haben Sie aber ein Sonderkündigungsrecht, falls Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht.

Auch der Tarifwechsel innerhalb einer Kasse sollte gut überlegt sein. Viele Wahltarife haben eine Bindungsfrist von drei Jahren – bevor Sie sich für einen solchen Zeitraum an eine Kasse und einen festen Tarif binden, sollten Sie sich sicher sein, was Sie von Ihrer Kasse erwarten.


Wichtig: Für den Kassenwechsel gilt immer eine Kündigungsfrist von zwei Monaten, egal ob Sie regulär kündigen oder ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Sie können Ihrer Kasse formlos schriftlich kündigen. Versenden Sie die Kündigung am besten per Einschreiben oder geben Sie sie persönlich in der Geschäftsstelle ab. Innerhalb von zwei Wochen erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung Ihrer Kasse. Erst damit können Sie bei einer anderen Kasse einen Aufnahmeantrag stellen. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn Sie innerhalb der Kündigungsfrist die Aufnahme in die neue Kasse bei Ihrer alten nachgewiesen haben. Achten Sie bei der Wahl der Kasse auf das Gesamtangebot an Leistungen und Services und lassen Sie sich ausführlich beraten.

Mehr Details erfahren Sie unter http://www.bmg.bund.de/kassenservice .


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