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News => Übersicht 02.01.2009 - Neuregelungen 2009 im ÜberblickVersicherungsschutz im Krankheitsfall und Pflegefall für alleAm 01.01.2009 folgte ein weiterer Schritt zu einer Absicherung aller Bürger im Krankheitsfall. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt bereits seit dem 01.04.2007 die Versicherungspflicht für alle, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. Ab Januar 2009 wurden nun entsprechend auch alle Personen versicherungspflichtig, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind. Ob jemand dem gesetzlichen oder dem privaten Versicherungssystem zugeordnet wird, hängt insbesondere davon ab, wie er zuletzt versichert war. Damit haben in Deutschland alle Bürgerinnen und Bürger ein Recht, aber jetzt auch die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung, wenn sie im Krankheitsfall keinen anderweitigen Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten haben. Entsprechend dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ besteht damit auch Versicherungsschutz für alle Menschen in der Pflegeversicherung. Private KrankenversicherungenZum 01.01.2009 wurde der neue
Basistarif eingeführt, den alle privaten Krankenversicherungsunternehmen
(PKV) anbieten müssen. Er löste den bisherigen Standardtarif ab. Versicherte
dürfen in diesem Tarif nicht abgewiesen werden. Es dürfen auch keine Zuschläge
wegen erhöhten gesundheitlichen Risikos erhoben und keine
Leistungsausschlüsse vereinbart werden. Die Leistungen im Basistarif müssen
in Umfang, Art und Höhe mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sein. Die Versicherungsprämie darf
den jeweiligen GKV-Höchstbeitrag (2009 rund 570,- Euro) nicht überschreiten. Für
Beamte gelten anteilige Höchstbeträge je nach Höhe des Anteils, den die Beihilfe
abdeckt.
Diejenigen, die bereits privat krankenversichert sind, können bis zum 30.06.2009 in den Basistarif einer anderen Versicherung ihrer Wahl wechseln. Wer 55 Jahre und älter ist oder eine Rente beziehungsweise eine Beamtenpension bezieht, kann darüber hinaus jederzeit in den Basistarif innerhalb seines Versicherungsunternehmens wechseln. Gleiches gilt für Versicherte, die nachweislich die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen können. Wer nach dem 01.01.2009 einen privaten Krankenversicherungsvertrag neu abschließt, kann sofort den Basistarif wählen oder erhält ein uneingeschränktes Wechselrecht unter Mitnahme der neu aufgebauten Alterungsrückstellungen in den Basistarif jedes beliebigen Unternehmens der privaten Krankenversicherung. Privatversicherte zahlen mit ihren Prämien zusätzlich so genannte Alterungsrückstellungen, mit denen der Beitragsverlauf im Lebenszyklus geglättet wird, das heißt Rücklagen für den höheren medizinischen Versorgungsbedarf im Alter gebildet werden. Bei einem Versicherungswechsel konnten Alterungsrückstellungen bisher nicht mitgenommen werden. Wer bislang das Versicherungsunternehmen wechseln wollte, musste neue Alterungsrückstellungen aufbauen, was ab einem gewissen Alter einen Wechsel des Unternehmens selbst für gesunde Versicherte faktisch ausgeschlossen hat, weil die im neuen Unternehmen geforderten Beiträge durch die verlorenen Rückstellungen unbezahlbar sind. Das ändert sich nun: Privatversicherte, die innerhalb ihrer Versicherung in den Basistarif wechseln, nehmen die Alterungsrückstellungen in vollem Umfang mit. Bei Privatversicherten, die im ersten Halbjahr 2009 in den Basistarif eines anderen Unternehmens wechseln, werden die Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs übertragen. Für Versicherte, die nach dem 01.01.2009 einen neuen Vertrag schließen, gilt diese Regelung unbefristet. Das gleiche Prinzip gilt in der privaten Pflegeversicherung. Ab 01.01.2009 wurden auch hier die Wahl- und Wechselmöglichkeiten aller Versicherten durch die Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen verbessert. GesundheitsfondsAm 01.01.2009 startete der Gesundheitsfonds, mit dem die Finanzierungsströme der gesetzlichen Krankenkassen neu organisiert wurden. Er sorgt für mehr Transparenz, Gerechtigkeit und Fairness. Wie in einem großen Topf werden im Gesundheitsfonds die Beitragszahlungen der Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Rentnerinnen und Rentner sowie der Selbständigen und aller sonstigen Beitragszahler eingesammelt. Zusammen mit dem Bundeszuschuss werden diese – durch den neuen Risikoausgleich ausgerichtet am Versorgungsbedarf der Versicherten – vom Fonds an die Krankenkassen verteilt. Rund 20 Mitarbeiter beim Bundesversicherungsamt in Bonn verwalten den Gesundheitsfonds. Mit dem Gesundheitsfonds wurde zum 01.01.2009 ein einheitlicher
Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Der
paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %. Der
ermäßigte Beitragssatz, gültig für Personen ohne Krankengeldanspruch, liegt bei
14,0 Prozent. Zusätzlich zum paritätisch finanzierten Beitragssatz zahlen die
Mitglieder der Krankenkassen einen Beitrag von 0,9 %. Damit gilt:
gleicher Beitragssatz für gleiche Leistung – wie auch in der gesetzlichen
Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung. Ein Risikostrukturausgleich regelt, wie viel Geld die Krankenkassen
aus dem Gesundheitsfonds zur Deckung der Leistungsausgaben ihrer Versicherten
erhalten. Die Höhe der Zuweisungen variiert. Für Versicherte mit schwerwiegenden
und chronischen Krankheiten mit hohem Versorgungsbedarf gibt es mehr als zum
Beispiel für gesunde Versicherte (Morbiditätsorientierter
Risikostrukturausgleich = Morbi-RSA). gesetzlichen KrankenkassenDen Krankenkassen wurde eine Frist bis zum 30.06.2009 gesetzt, Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung zu schließen und als einen der vielen Wahltarife anzubieten. Dieses Hausarztmodell funktioniert so, dass die Versicherten einen Hausarzt wählen, der sie behandelt und die gesamte ambulante, fachärztliche und stationäre Versorgung steuert. Der Hausarzt überweist also bei Bedarf an die entsprechenden Fachärzte. Die Teilnahme an einem Hausarztmodell ist freiwillig. Dafür können die Kassen ihren Mitgliedern z. B. Vergünstigungen wie Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigung anbieten. Für alle freiwillig versicherten Selbständigen gilt ab 2009 der
einheitliche ermäßigte Beitragssatz in Höhe von 14,0 Prozent, dazu kommt wie
bisher ein weiterer Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten. Dieser
Versicherungsschutz umfasst zunächst keinen Krankengeldanspruch.
PflegeversicherungIm Zuge der Pflegereform wurde das Recht auf Pflegeberatung ab dem
01.01.2009 gesetzlich verankert. Die Pflegekassen sind verpflichtet, für ihre
pflegebedürftigen Versicherten Pflegeberatung (Fallmanagement)
anzubieten. Die neuen Pflegeberaterinnen und -berater verfügen über ein
detailliertes Wissen aus den Bereichen des Sozialrechts, der Pflege und der
Sozialarbeit. Für die Versicherten bedeutet das: ein individuelles Beratungs-,
Unterstützungs- und Begleitangebot, das jeweils auf den Bedarf des einzelnen
Hilfebedürftigen zugeschnitten ist. Auf Wunsch des Versicherten muss die
Pflegeberatung bei ihm zuhause stattfinden. Die Leistungen der stationären Pflegeeinrichtungen können ab 2009 besser verglichen werden, weil die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen durch die Heime an einer gut sichtbaren Stelle veröffentlicht werden müssen. Die Bewertung der Pflegeheime wird über Schulnoten erfolgen. In die Endnote von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ fließen 82 Einzelbewertungen ein, wobei die pflegerische Versorgung das größte Gewicht hat. Bis Ende 2010 müssen alle Einrichtungen einmal geprüft werden, anschließend ist eine jährliche Kontrolle vorgesehen. |
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