Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009 liegt als
Referentenentwurf vor. Die Erfahrung aus den letzten Jahren hat gezeigt, dass
die Werte regelmäßig unverändert übernommen wurden. Jedoch bedarf die Verordnung
noch der Zustimmung des Bundesrates, ehe sie endgültig verbindlich wirksam ist.
Zum Jahresbeginn 2009 werden Beitragsbemessungsgrenze,
Jahresarbeitsentgeltgrenze und Bezugsgröße in der Sozialversicherung
an die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung angepasst.
Die Beiträge in der Sozialversicherung werden von den Einnahmen der
Versicherten, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet.
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Zum
Jahreswechsel 2009 steigt die Beitragsbemessungsgrenze
in der Kranken- und
Pflegeversicherung von 3.600 EUR um 75
EUR auf 3.675 EUR im Monat.
In der Renten-
und Arbeitslosenversicherung sind Beiträge
in den alten Bundesländern von
maximal 5.400 EUR (2008: 5.300 EUR) und
in
den neuen Bundesländern von höchstens 4.550 EUR (2008: 4.500
EUR) monatlich zu zahlen.
In der Krankenversicherung sind höher verdienende Arbeitnehmer
versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt in drei
aufeinander folgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze überstiegen
hat und voraussichtlich in folgenden Jahr übersteigen wird.
Diese beträgt im
Jahr 2009 voraussichtlich 48.600 EUR bundeseinheitlich
nach 48.150 EUR im laufenden Jahr.
Für Arbeitnehmer, die am
31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze
versicherungsfrei und privat versichert waren, gilt eine Grenze von 44.100
EUR (2008: 43.200 EUR).
Tritt die Krankenversicherungsfreiheit ein, können sich Arbeitnehmer entweder
bei ihrer Krankenkasse freiwillig versichern oder zu einem privaten
Krankenversicherungsunternehmen wechseln.
Die Bezugsgrößen in der Sozialversicherung sind Grundlage für eine
Reihe von Rechenwerten im Beitrags- und Leistungsrecht.
Die Bezugsgröße
steigt
im Westen zum Jahreswechsel voraussichtlich von monatlich 2.485 EUR
auf 2.520 EUR,
im Osten von 2.100 EUR auf
2.135 EUR.
Dies bedeutet zum Beispiel, dass
Familienangehörige bundesweit monatliche Einkünfte von 360 EUR
(2008: 355 EUR) erzielen können, ohne ihre Mitversicherung
bei der Krankenkasse zu verlieren.