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03.01.12 - Befreiung von der KV-Pflicht
17.12.11 - neue Grenzwerte 2012
11.10.11 - DAK + BKK Gesundheit fusionieren
11.08.11 - DAK Zusatzbeitrag unwirksam
01.08.11 -
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24.07.11 -
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05.05.11 - CITY BKK wird geschlossen
08.04.11 - Kassen behindern Wechsel
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Nachtrag:
Die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2009 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009) ist am 08.12.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Änderungen gegenüber den genannten Werten haben sich nicht ergeben.

22.10.2008 + 08.12.2008 -
Beitragsbemessungsgrenze
, Jahresarbeitsentgeltgrenze und Bezugsgröße
2009

Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009 liegt als Referentenentwurf vor. Die Erfahrung aus den letzten Jahren hat gezeigt, dass die Werte regelmäßig unverändert übernommen wurden. Jedoch bedarf die Verordnung noch der Zustimmung des Bundesrates, ehe sie endgültig verbindlich wirksam ist.

Zum Jahresbeginn 2009 werden Beitragsbemessungsgrenze, Jahresarbeitsentgeltgrenze und Bezugsgröße in der Sozialversicherung an die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung angepasst.  

Die Beiträge in der Sozialversicherung werden von den Einnahmen der Versicherten, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet.

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Zum Jahreswechsel 2009 steigt die Beitragsbemessungsgrenze
in der Kranken- und Pflegeversicherung von 3.600 EUR um 75 EUR auf 3.675 EUR im Monat.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Beiträge
in den alten Bundesländern von maximal 5.400 EUR (2008: 5.300 EUR) und
in den neuen Bundesländern von höchstens 4.550 EUR (2008: 4.500 EUR) monatlich zu zahlen.

In der Krankenversicherung sind höher verdienende Arbeitnehmer versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze überstiegen hat und voraussichtlich in folgenden Jahr übersteigen wird.

Diese beträgt im Jahr 2009 voraussichtlich 48.600 EUR bundeseinheitlich nach 48.150 EUR im laufenden Jahr.

Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat versichert waren, gilt eine Grenze von 44.100 EUR (2008: 43.200 EUR).

Tritt die Krankenversicherungsfreiheit ein, können sich Arbeitnehmer entweder bei ihrer Krankenkasse freiwillig versichern oder zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen wechseln.

Die Bezugsgrößen in der Sozialversicherung sind Grundlage für eine Reihe von Rechenwerten im Beitrags- und Leistungsrecht.

Die Bezugsgröße steigt
im Westen zum Jahreswechsel voraussichtlich von monatlich 2.485 EUR auf 2.520 EUR,
im Osten von 2.100 EUR auf 2.135 EUR.

Dies bedeutet zum Beispiel, dass Familienangehörige bundesweit monatliche Einkünfte von 360 EUR (2008: 355 EUR) erzielen können, ohne ihre Mitversicherung bei der Krankenkasse zu verlieren.


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