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Krankenkassen und Krankenversicherung im Vergleich 2009 / 2010

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07.10.2008 - Ab 2009 gilt ein Beitragssatz von 14,6 Prozent für alle.

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf einer Verordnung zur Festlegung der ab dem 01.01.2009 geltenden Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen.

Der Bundestag hat nun drei Wochen Zeit zur Stellungnahme. Verändern kann er an der Höhe des Beitrags aber nichts. Am 29. Oktober soll der Beitragssatz endgültig vom Kabinett beschlossen und verkündet werden.

Nach dem Entwurf beträgt der paritätisch (d.h. zu gleichen Anteilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern) finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig 14,6 Prozent.
Dazu kommt ein Anteil von 0,9 Prozentpunkten, der alleine von den versicherten Mitgliedern der Krankenkassen zu tragen ist. Dies ergibt dann den neuen allgemeinen Beitragssatz von 15,5 Prozent.

Der ermäßigte Beitragssatz beträgt künftig 14,0 Prozent (für Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld).
Auch plus 0,9 Prozent gleich 14,9 Prozent.

Wenn Sie also den bisherigen Beitragssatz Ihrer Krankenkasse mit dem neuen Beitragssatz ab 2009 vergleichen wollen, müssen Sie mit dem Wert von 14,6 % vergleichen.
Der zusätzliche Anteil von 0,9 Prozentpunkten kommt bereits seit dem 01.07.2005 auf den Beitragssatz jeder Krankenkasse oben drauf.

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Die Verteilung der Beitragsbelastung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ändert sich ab 2009 nicht.
Anteil Arbeitgeber:   7,3 %
Anteil Arbeitnehmer: 7,3 % + 0,9 % = 8,2 %
beide zusammen:     7,3 % + 8,2 % = 15,5 %
Basis der Beitragsberechnung bleibt Ihr beitragspflichtiges Bruttoeinkommen.

Krankenkassen Beitragssatz ab 2009 gleich 15,5 Prozent

Auch für Rentner gilt ab 2009 der allgemeine Beitragssatz auf Renteneinkünfte.
Den heute noch existierenden erhöhten Beitragssatz wird es ab 2009 nicht mehr geben.

Der Beitragssatz beruht auf den Ergebnissen des beim Bundesversicherungsamt gebildeten Schätzerkreises und ist so ausgestaltet, dass durch die erwarteten Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2009 100 Prozent der erwarteten Ausgaben gedeckt werden.

Kommt eine Krankenkasse mit den erhaltenen Geldern aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, darf sie einen weiteren Zuschlag zum Gesamtbeitrag von 15,5 % erheben. Dessen Höhe ist aber begrenzt: Die Kasse darf höchstens ein Prozent Ihres Bruttoeinkommens von Ihnen verlangen (also: 14,6 % + 0,9 % + max. 1,0 % = 16,5 %). Dann können Sie aber sofort die Krankenkasse wechseln.

Der eventuelle Anstieg Ihres Beitrages von heute vielleicht 12,5 % auf 14,6 % ab dem 01.01.2009 ist übrigens alleine kein Sonderkündigungsgrund.

Nach heutigem und auch nach künftigem Recht gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten.
Aber: Wenn Sie Ihrer Kasse kündigen wollen, müssen Sie 18 Monate lang dort versichert gewesen sein.
Ausnahme: Die Kasse erhebt erstmals einen Zusatzbeitrag, der Zusatzbeitrag wird erhöht oder die Prämie, die die Kasse auszahlt, wird gesenkt. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, die 18-monatige Bindungsfrist entfällt. Ihre Kasse muss Sie über die Erhöhung des Zusatzbeitrags so rechtzeitig informieren, dass Sie die Kasse wechseln können, ohne dass der neue höhere Beitrag fällig wird.

Die Leistungen der Krankenkassen sind heute weitgehend gleich, alle notwendigen Behandlungen werden bezahlt. Dies wird auch so bleiben. Unterschiede wird es künftig geben, wenn die Kassen sich im Wettstreit um den besten Service und die beste Versorgung ihrer Mitglieder (bei niedrigeren Verwaltungskosten) beweisen müssen.
Im Vordergrund stehen dann z.B. folgende Fragen: Kümmert sich meine Kasse genug um mich? Gibt es ein kostenloses Servicetelefon, wenn ich beim Arzt zu lange auf einen Termin warten muss? Welche Angebote zur Prävention bietet meine Krankenkasse an?
Dies sind künftig die Dinge die die Krankenkassen von einander unterscheiden werden, bei gleichem Beitrag.

Unsere aktuelle Übersicht aller Beitragssätze 2008 (zum Vergleich mit den neuen 14,6 % ab 2009) finden Sie unter
http://www.billiger-krankenversichert.de/krankenkassen-vergleich.htm .

Wie Sie sich heute auch entscheiden, wer z.B. bis 31.10.2008 kündigt, kann erst zum 01.01.2009 in eine andere Krankenkasse wechseln.
Alles zu den heutigen Kündigungsfristen finden Sie unter
http://www.billiger-krankenversichert.de/gkv/kuendigungsfristen.htm .

Vielleicht rechnet sich ja nun auch der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung.
Unter http://www.billiger-krankenversichert.de/krankenversicherungen-vergleich.htm können Sie auch hier vergleichen.


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