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News => Übersicht 07.10.2008 - Ab 2009 gilt ein Beitragssatz von 14,6 Prozent für alle.Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf einer Verordnung zur Festlegung der ab dem 01.01.2009 geltenden Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Der Bundestag hat nun drei Wochen Zeit zur Stellungnahme. Verändern kann er an der Höhe des Beitrags aber nichts. Am 29. Oktober soll der Beitragssatz endgültig vom Kabinett beschlossen und verkündet werden. Nach dem Entwurf beträgt der paritätisch (d.h. zu gleichen
Anteilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern) finanzierte Beitragssatz in der
gesetzlichen Krankenversicherung künftig 14,6 Prozent. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt künftig 14,0 Prozent (für
Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld). Wenn Sie also den bisherigen Beitragssatz Ihrer Krankenkasse
mit dem neuen Beitragssatz ab 2009 vergleichen wollen, müssen Sie mit dem Wert
von 14,6 % vergleichen.
Anzeigen Die Verteilung der Beitragsbelastung zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern ändert sich ab 2009 nicht. Auch für Rentner gilt ab 2009 der allgemeine
Beitragssatz auf Renteneinkünfte. Der Beitragssatz beruht auf den Ergebnissen des beim Bundesversicherungsamt gebildeten Schätzerkreises und ist so ausgestaltet, dass durch die erwarteten Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2009 100 Prozent der erwarteten Ausgaben gedeckt werden. Kommt eine Krankenkasse mit den erhaltenen Geldern aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, darf sie einen weiteren Zuschlag zum Gesamtbeitrag von 15,5 % erheben. Dessen Höhe ist aber begrenzt: Die Kasse darf höchstens ein Prozent Ihres Bruttoeinkommens von Ihnen verlangen (also: 14,6 % + 0,9 % + max. 1,0 % = 16,5 %). Dann können Sie aber sofort die Krankenkasse wechseln. Der eventuelle Anstieg Ihres Beitrages von heute vielleicht 12,5 % auf 14,6 % ab dem 01.01.2009 ist übrigens alleine kein Sonderkündigungsgrund. Nach heutigem und auch nach
künftigem Recht gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen
Kalendermonaten. Die Leistungen der Krankenkassen
sind heute weitgehend gleich, alle notwendigen Behandlungen werden bezahlt. Dies
wird auch so bleiben. Unterschiede wird es künftig geben, wenn die Kassen sich
im Wettstreit um den besten Service und die beste Versorgung ihrer Mitglieder
(bei niedrigeren Verwaltungskosten) beweisen müssen. Unsere aktuelle Übersicht aller Beitragssätze
2008 (zum Vergleich mit den neuen 14,6 % ab 2009) finden Sie unter Wie Sie sich heute auch entscheiden, wer z.B. bis
31.10.2008 kündigt, kann erst zum 01.01.2009 in eine andere Krankenkasse
wechseln. Vielleicht rechnet sich ja nun auch der Wechsel
zu einer privaten Krankenversicherung. |
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