| ||||||||
|
|
News => Übersicht 05.05.2008 - volle Beiträge auf Versorgungsbezüge verfassungsgemäßSeit dem 01.01.2004 gilt für alle Bezieher von Versorgungsbezügen nicht mehr nur die Hälfte des allgemeinen Beitragsatzes, sondern der volle allgemeine Beitragssatz (Beitragsgruppe 1000). Der volle allgemeine Beitragssatz gilt seitdem für pflichtversicherte Rentner (KVdR-Rentner der Deutschen Rentenversicherung, bisher BfA und LVA), als auch für alle freiwillig krankenversicherten Rentenbezieher für die Beitragsberechnung aus gesetzlichen Renten und Versorgungsbezügen (dazu gehören insbesondere Betriebsrenten). Bislang hatten freiwillig krankenversicherte Rentner das Privileg, hierfür nur den ermäßigten Beitragssatz (Beitragsgruppe 3000) zahlen zu müssen. Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat nun am 28.02.2008 verschiedene Verfassungsbeschwerden gegen diese Regelung nicht zur Entscheidung angenommen. Als Teil eines Maßnahmekatalogs zur Erhaltung der Stabilität des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung sei die Verdoppelung der Beitragslast verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Weitere Details der Entscheidung können Sie hier nachlesen. |
|