Laut Bundesgesundheitsministerium sind seit Inkrafttreten
der Gesundheitsreform vom 01.04.2007 bis 31.10.2007 etwa 58.000 Menschen
in die gesetzliche Krankenversicherung zurückgekehrt. Die Zahl der "Rückkehrer"
ist zwischen September und Oktober um knapp 8000 Menschen gestiegen. Unter
Berücksichtigung der mitversicherten Familienangehörigen haben sich somit 80.000
bis 85.000 Menschen wieder krankenversichert.
Aber: Die Regierung ging vor der Reform von etwa 400.000 Menschen aus, die
keinen Versicherungsschutz im Krankheitsfall haben.
Es gibt viele Gründe, warum Menschen ihren
Versicherungsschutz verloren haben.
Selbständige, die wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten ihre Beiträge nicht
mehr rechtzeitig zahlen konnten. Ehefrauen, die nach der Scheidung versäumt
haben, sich selbst zu versichern. Oder Kinder über 23, die weder einen Job noch
Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.
Seit 01.04.2007 gilt in Deutschland die Versicherungspflicht
für alle:
Wer den Versicherungsschutz verloren hat (egal warum), wird wieder krankenversichert -
gesetzlich oder privat.
In der gesetzlichen
Krankenversicherung besteht Versicherungspflicht, das heißt:
Personen, die der
gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind, dürfen von den Kassen nicht
abgelehnt werden.
Die Privaten Versicherungen müssen seit dem 01.07.2007 einen
modifizierten Standardtarif anbieten, der allen Rückkehrern ohne
Altersbeschränkung und gesundheitsbedingte Risikozuschläge offen steht.
Nichtversicherte erhalten Beratung bei allen gesetzlichen
Krankenkassen und beim Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums.