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01.10.2007 -

51.000 Rückkehrer in die gesetzliche Krankenversicherung,
Anspruch und Wirklichkeit

Laut Bundesgesundheitsministerium verzeichneten die gesetzlichen Krankenkassen im Zeitraum April bis Anfang September 51.000 Rückkehrer in den Krankenversicherungsschutz. Damit zeigen die Neuregelungen der Gesundheitsreform 2007, mit denen schrittweise der Versicherungsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger eingeführt wurde, erste Erfolge.
Da in der Zahl von 51.000 die Mitversicherten (Partner, Kinder) in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten seien, geht das Ministerium von noch mehr Menschen aus, die seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform einen neuen Versicherungsschutz gefunden haben.

Auch die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen erklären: "Bislang machen noch zu wenige Nichtversicherte von den neuen Zugangsmöglichkeiten zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung Gebrauch."

Bis zum 01.08.2007 haben sich nach Angaben der Krankenkassen 42.914 bislang unversicherte Menschen bei den gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert. Das sind deutlich weniger als von der Bundesregierung vor der Einführung der Versicherungspflicht zum 01.04.2007 prognostiziert. Die Regierung ging von etwa 400.000 Menschen aus, die keinen Versicherungsschutz im Krankheitsfall haben.

Die Zahl sei wahrscheinlich zu hoch gegriffen, so die Spitzenverbände. Sie erklären diese Diskrepanz damit, dass möglicherweise durch die Einführung der Versicherungspflicht für Bezieher von Arbeitslosengeld II im Jahre 2005 viele Menschen doch schon einen Versicherungsschutz gehabt hätten.
Zudem seien neben den gesetzlichen Krankenkassen auch noch andere Träger für die Absicherung im Krankheitsfalle zuständig - etwa bei Bezug von Sozialhilfeleistungen oder bei Anspruch auf Kranken- und Heilbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Seit 1. April besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung die Versicherungspflicht, das heißt: Personen, die der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind, dürfen von den Kassen nicht abgelehnt werden.
Die Privaten Versicherungen müssen seit 1. Juli 2007 einen modifizierten Standardtarif anbieten, der allen Rückkehrern ohne Altersbeschränkung und gesundheitsbedingte Risikozuschläge offen steht.

Nichtversicherte erhalten Beratung bei allen gesetzlichen Krankenkassen und beim Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums.

Weitere Details natürlich auch auf vielen Seiten von www.billiger-krankenversichert.de .


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