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News => Übersicht 22.03.2007 - freiwillige Krankenkassen-Mitgliedschaften enden zum 31.03.2007Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze Eine Neuregelung der Gesundheitsreform zur Beurteilung der Versicherungspflicht von Arbeitnehmer tritt rückwirkend zum 02.02.2007 in Kraft. Das bedeutet, dass bisher krankenversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse neu zu beurteilen sind und gegebenenfalls Korrekturen vorgenommen werden müssen. Um den damit verbundenen Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber zu reduzieren, sieht § 6 Abs. 9 Satz 3 SGB V eine zukunftsbezogene Umstellung der Versicherungsverhältnisse vor. Wenn ein Arbeitnehmer am 02.02.2007 freiwilliges Mitglied einer Kasse war und jetzt die Vorrausetzungen nicht mehr erfüllt, bleibt er bis zum 31.03.2007 weiterhin freiwilliges Mitglied. Eine Umstellung der Versicherung mit den erforderlichen Meldungen (Änderung der Beitragsgruppe in der Kranken- und Pflegeversicherung) und eine Umstellung der Beitragstragung und Beitragszahlung erfolgt erst zum 01.04.2007. Die Spitzenverbände der Krankenversicherung haben ein gemeinsames Rundschreiben veröffentlicht, in dem alle Fragen zur Jahresarbeitsentgeltgrenze erörtert werden. |
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