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News => Übersicht 28.12.2006: Jahresarbeitsentgeltgrenze 2007 - Droht Rückabwicklung durch Gesundheitsreform? Bisherige Regelung: Arbeitnehmer sind in der Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (Gehalt) die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
wird 2007 47.700 EUR betragen. Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der
damaligen Jahresarbeitsentgeltgrenze (40.500 EUR) privat krankenversichert
waren, gilt eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wer also 2006 die alte Grenze von 47.250 EUR
überschritten hat und 2007 auch die neue Grenze von 47.700 EUR überschreiten
wird, ist nach der jetzigen Rechtslage ab dem 01.01.2007 versicherungsfrei. Geplante Regelung: Mit der geplanten Gesundheitsreform soll ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erschwert werden. Dabei ist vorgesehen, dass die Regelungen zum Wechsel zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung rückwirkend zum 27. Oktober 2006 (Tag der ersten Lesung im Bundestag) in Kraft treten. Ansonsten soll die Reform zum 01. April 2007 in Kraft treten. Nach den Regeln der geplanten Gesundheitsreform sind Arbeitnehmer erst dann versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (Gehalt) in drei aufeinander folgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt seit drei
Kalenderjahren die entsprechenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen Aus Gründen des Bestandsschutzes bleiben diejenigen
Arbeitnehmer weiterhin versicherungsfrei, die bereits vor dem Stichtag 27.
Oktober 2006 bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert waren
(keine Zusatzversicherung). Auswirkung: Krankenversicherungsfrei Arbeitnehmer (privat und freiwillig Versicherte), die keinen Bestandsschutz genießen, müssen somit durch die Gesundheitsreform mit dem möglichen rückwirkenden Eintritt der Versicherungspflicht per 27.10.2006 und so mit der Rückabwicklung ihrer Kündigung rechnen. Damit wären entsprechende Beitragsnachforderungen und eine rückwirkende Beendigung der Versicherung bei dem privaten Krankenversicherungsunternehmen verbunden. SIEHE AUCH NEWS VOM 02.02.2007 !!! - Geänderte Stichtagsregelung !!! |
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