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28.12.2006:

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2007 - Droht Rückabwicklung durch Gesundheitsreform?

Bisherige Regelung:

Arbeitnehmer sind in der Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (Gehalt) die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze wird 2007  47.700 EUR betragen.
Sie gilt für alle Pflichtmitglieder und freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen.

Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der damaligen Jahresarbeitsentgeltgrenze (40.500 EUR) privat krankenversichert waren, gilt eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze wird 2007  42.750 EUR betragen (keine Änderung zu 2006).

Wer also 2006 die alte Grenze von 47.250 EUR überschritten hat und 2007 auch die neue Grenze von 47.700 EUR überschreiten wird, ist nach der jetzigen Rechtslage ab dem 01.01.2007 versicherungsfrei.
Die Höhe des vor 2006 erzielten Entgelts (Gehalts) spielt keine Rolle.
Man wird freiwilliges Mitglied seiner bisherigen Krankenkasse oder kann sich (wenn man möchte)  privat versichern.

Geplante Regelung:

Mit der geplanten Gesundheitsreform soll ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erschwert werden. Dabei ist vorgesehen, dass die Regelungen zum Wechsel zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung rückwirkend zum 27. Oktober 2006 (Tag der ersten Lesung im Bundestag) in Kraft treten. Ansonsten soll die Reform zum 01. April 2007 in Kraft treten.

Nach den Regeln der geplanten Gesundheitsreform sind Arbeitnehmer erst dann versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (Gehalt) in drei aufeinander folgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat.

Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt seit drei Kalenderjahren die entsprechenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen
 - 2004 = 46.350 EUR
 - 2005 = 46.800 EUR
 - 2006 = 47.250 EUR
überschritten haben, scheiden zum 31.12.2006 aus der Krankenversicherungspflicht aus, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahres 2007 in Höhe von 47.700 EUR übersteigt.
Wird in einem Jahr die entsprechende Grenze nicht überschritten, kann man nicht aus der Krankenversicherungspflicht ausscheiden bzw. kann man nicht weiter krankenversicherungsfrei bleiben.

Aus Gründen des Bestandsschutzes bleiben diejenigen Arbeitnehmer weiterhin versicherungsfrei, die bereits vor dem Stichtag 27. Oktober 2006 bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert waren (keine Zusatzversicherung).
Der Bestandsschutz soll auch für diejenigen gelten, die vor dem Stichtag ihre gesetzliche Krankenversicherung gekündigt haben und beim Wechsel aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung noch nicht in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hatten.

Auswirkung:

Krankenversicherungsfrei Arbeitnehmer (privat und freiwillig Versicherte), die keinen Bestandsschutz genießen, müssen somit durch die Gesundheitsreform mit dem möglichen rückwirkenden Eintritt der Versicherungspflicht per 27.10.2006 und so mit der Rückabwicklung ihrer Kündigung rechnen.

Damit wären entsprechende Beitragsnachforderungen und eine rückwirkende Beendigung der Versicherung bei dem privaten Krankenversicherungsunternehmen verbunden.

SIEHE AUCH NEWS VOM 02.02.2007 !!! - Geänderte Stichtagsregelung !!!


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