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News => Übersicht 12.02.2006: Vergabe neuer Krankenversichertennummern für elektronische Gesundheitskarte Mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte erhält jeder Bürger in Deutschland auch eine neue individuelle Krankenversicherten-Nummer. Sie bleibt nunmehr auch bei einem Krankenkassenwechsel erhalten. Bisher vergibt jede Krankenkasse einzeln für ihre Mitglieder Nummern. Dieses System wird den neuen Möglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte nicht mehr gerecht. Deshalb wird mit der neuen Gesundheitskarte ein neues bundeseinheitliches und Krankenkassen übergreifendes Nummernsystem eingeführt. Auf Basis der Rentenversicherungsnummer wird mit einem sicheren Verschlüsselungsverfahren eine neue KV-Nummer erzeugt. Da nicht jeder Bundesbürger automatisch über eine Rentenversicherungsnummer (RV-Nummer) verfügt, müssen über die Deutsche Rentenversicherung zunächst fehlende RV-Nummern vergeben werden. Zurzeit schreiben die gesetzlichen Krankenkassen deshalb ihre Mitglieder an, um fehlende personenbezogene Daten zu erfragen. Dies betrifft zum Beispiel Kinder und Jugendliche oder andere Personen, die keine RV-Nummer besitzen. Für diese Personen wird dann eine RV-Nummer beantragt. Die "Vertrauensstelle Krankenversicherung" erstellt dann eine neue KV-Nummer und teilt sie der jeweiligen Krankenkasse mit. Die Umstellung von der alten auf die neue KV-Nummer wird für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen bis zum 31. März 2006 abgeschlossen sein. Zunächst findet die neue Nummer aber nur krankenkassenintern Verwendung. Die Versicherten erhalten sie erst 2007 mit ihrer neuen elektronischen Gesundheitskarte. Mehr Infos finden Sie auch bei der Vertrauensstelle Krankenversichertennummer. |
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