Krankenkassen und Krankenversicherung im Vergleich 2008
Vergleiche 2010

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Krankenversicherungen:  Wer kann bzw. muss sich privat versichern? - Basistarif / Standardtarif - Beitragszuschuss - Vorteile und Nachteile - Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse


private Krankenversicherungen

Prüfen Sie wie viel man für eine private Krankenversicherung bezahlen muss.
Sie können zwischen einem Basisschutz, einem Standardschutz und einem Komfortschutz vergleichen.

 



Änderungen durch die Gesundheitsreform 2007

Einführung eines Basistarifes:

Ab 1.7.2007 bietet jeder private Krankenversicherer einen Standardtarif an, der vergleichbare Leistungen vorsieht wie die gesetzliche Krankenversicherung. In den Standardtarif kann jeder bereits privat Versicherte wechseln. Die Beiträge zu diesem Standardtarif werden nur nach Alter und Geschlecht ermittelt: Risikozuschläge für bestehende Erkrankungen darf Ihnen der private Krankenversicherer nicht berechnen.


Ab dem 1.1.2009 wird es dann den Basistarif geben, der den Standardtarif ablöst. Der Monatsbeitrag zum Basistarif darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, der zur Zeit bei rund 500 Euro liegt. Ist Ihr Ehepartner auch in einem Basistarif versichert, darf die Prämie für Sie beide zusammen nicht höher sein als 150 Prozent des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung.


Wechsel des privaten Krankenversicherers:


Sind Sie bereits privat krankenversichert und wollen zu einem anderen PKV-Anbieter wechseln, haben Sie es ab dem 1.1.2008 leichter: Die Altersrückstellung, die Sie beim bisherigen Versicherer gebildet haben, können Sie zukünftig im Umfang des Basistarifs zum neuen Privatversicherer mitnehmen. Dadurch bleiben Ihre Beiträge auch nach dem Wechsel später vergleichsweise stabil. In den ersten fünf Jahren gilt die neue Mitnahmeregel für alle, die älter als 40 Jahre sind. Ganz geöffnet wird das System ab 2013. Ihr neuer Privatversicherer muss die Beiträge nach dem Eintrittsalter berechnen, in dem Sie Ihre alte Versicherung abgeschlossen haben.


Von der Gesetzlichen in die Private:


Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt für Arbeitnehmer 2009 bei einem Jahreseinkommen von 49.950 Euro, das entspricht 4.162,50 Euro im Monat. Wenn Sie mehr verdienen, dürfen Sie zu einem privaten Krankenversicherer wechseln. Das geht ab dem 1.1.2007 allerdings nur noch, wenn Ihr Gehalt zum Zeitpunkt des Wechsels seit mindestens drei Jahren über der Einkommensgrenze liegt und auch zum Anfang des neuen Jahres darüber sein wird. Waren Sie vorher gesetzlich versichert und wollen zum 1.7.2007 Kunde eines privaten Krankenversicherers werden, müssen Sie also seit 2004 über der Versicherungspflichtgrenze verdient haben. Als freiwillig gesetzlich Versicherter wie beispielsweise als Selbstständiger oder als Beamter können Sie wie bisher ohne Fristen und Einkommensgrenzen in die Private wechseln.


Wenn Sie nicht krankenversichert sind:


Haben Sie Ihren Versicherungsschutz aus irgendeinem Grund verloren, können Sie ab dem 1.7.2007 immer in die Krankenversicherung zurück, bei der Sie zuletzt versichert waren ? ob gesetzlich oder privat. So soll vermieden werden, dass Menschen überhaupt keinen Krankenversicherungsschutz bekommen.


Wenn Sie als Bundesbürger ohne Krankenversicherungsschutz aus dem Ausland zurückkehren, werden Sie je nach Status der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zugeordnet: Waren Sie zuletzt als Arbeitnehmer versichert, können Sie in die gesetzliche Krankenkasse zurück. Waren Sie beispielsweise Selbstständiger, Beamter oder Soldat, versichern Sie sich privat.


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Der Vergleich privater Kranken- oder Krankenzusatzversicherungen ist ungleich komplizierter als der der gesetzlichen Krankenkassen.
Jede Versicherungsgesellschaft hat andere Tarifmodelle und andere Leistungszuschnitte. Zudem können die Beiträge auch abhängig von Deinem persönlichen Gesundheitszustand bei Vertragsabschluß sein.
Der Wechsel in die private Krankenversicherung muss jedoch nicht nur Vorteile mit sich bringen. Einige Nachteile sollten bedacht werden.

Hinzu kommt, dass nur die folgenden Personenkreise überhaupt die Möglichkeit haben komplett von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln:

  • Arbeiter und Angestellte  
    mit einem Einkommen über 4.012,50 Euro/Monat bzw. über 48.150,- Euro/Jahr (Werte für 2008)
    2009 voraussichtlich:
    48.600 Euro/Jahr bzw. 4.050,00 Euro/Monat

  • freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse

  • Beamte

  • Beamtenanwärter und Referendare

  • Selbständige/Freiberufler

Andere Personenkreise haben diese Möglichkeit grundsätzlich NICHT.
Für diesen Fall gibt es jedoch die Möglichkeit einer privaten
Krankenzusatzversicherung, die an keine Einkommensgrenzen gebunden ist.

Die Tarifvielfalt der privaten Krankenversicherer unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation kann man miteinander vergleichen. Hierzu muss jedoch zunächst geklärt werden welche Leistungen Sie im einzelnen in Anspruch nehmen möchten und ob überhaupt jede Versicherungsgesellschaft diese Leistungen in der gleichen untereinander vergleichbaren Form anbietet.

Prüfen Sie wie viel man für eine private Krankenversicherung bezahlen muss.
Sie können zwischen einem Basisschutz, einem Standardschutz und einem Komfortschutz vergleichen.

Suchen Sie einen Komfortschutz, müssen Sie deutlich tiefer in die Tasche greifen als bei einem Basisschutz.
Dafür erstattet die Krankenversicherung im Krankheitsfall meist deutlich umfangreicher.


Sie sind bisher gar nicht versichert ?

Ab dem 01.04.2007 besteht eine Pflicht zur Versicherung für den der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordneten Personenkreis.
Wer zuletzt gesetzlich krankenversichert war, wird Mitglied seiner letzten Krankenkasse oder des Rechtsnachfolgers dieser Krankenkasse.

Wer zuletzt privat krankenversichert war, muss wieder einen Vertrag bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen.
Dies ist so ausgestaltet, dass es zunächst ab dem 01.07.2007 ein Beitrittsrecht in einen Standardtarif (ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse) gibt. 
Ab dem 01.01.2009 besteht dann eine Pflicht zur Versicherung für alle Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind nach einem Basistarif (ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse, Mindestumfang von ambulanter und stationärer Heilbehandlung mit maximalem Selbstbehalt von 5000 Euro), sofern kein anderer Tarif gewählt wurde.

Wer bisher weder gesetzlich noch privat versichert war, wird in dem System versichert, dem er oder sie aufgrund der ausgeübten Tätigkeit zuzuordnen ist.
Wer zum Beispiel in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet hat, kann sich dann in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Selbständige, die bisher nicht gesetzlich krankenversichert waren, haben in jedem Fall Zugang zum Standard- oder Basistarif der privaten Krankenversicherung.

Auch Menschen, die aus dem Ausland zurück kommen, haben damit in jedem Fall Zugang zu einer Krankenversicherung.

Ab dem 01.01.2009 gilt die umfassende Pflicht zum Abschluss einer Versicherung für alle Einwohner. Wer bereits über einen Versicherungsschutz oder vergleichbare Ansprüche im Krankheitsfall verfügt, hat diese Pflicht automatisch erfüllt.


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Wenn Sie mit dem Krankenkassenvergleich und Krankenversicherungsvergleich zufrieden sind, bin ich es auch!

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