Krankenkassen und Krankenversicherung im Vergleich 2008
Vergleiche 2010

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Krankenversicherungen:  Wer kann bzw. muss sich privat versichern? - Basistarif / Standardtarif - Beitragszuschuss - Vorteile und Nachteile - Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse


private Krankenversicherungen

Prüfen Sie wie viel man für eine private Krankenversicherung bezahlen muss.
Sie können zwischen einem Basisschutz, einem Standardschutz und einem Komfortschutz vergleichen.

 

Gesetzlich, Privat oder Zusatztarif?


Gesetzlich, Privat oder Zusatztarif?

Alternative Versicherungsmöglichkeiten

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, kann sich für relativ niedrige monatliche Beiträge Zusatzleistungen sichern. Für andere wiederum ist die private Krankenversicherung die günstigere Alternative.  

 

Gesetzliche + Zusatztarif oder private Vollversicherung?

Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der Leistungen von gesetzlicher Krankenversicherung, privater Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung.

  Gesetzliche KV Krankenzusatztarif Private KV
Im Krankenhaus (stationär)
Auswahl des Krankenhauses Nächstgelegenes Krankenhaus. Keine Privatkliniken Je nach Tarif. Meist Freie Auswahl. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen. Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
Unterbringung im Krankenhaus Mehrbettzimmer Je nach Tarif: Einbettzimmer oder Zweibettzimmer Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
Behandelnder Arzt Diensthabender Arzt Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt) Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt)
Arzthonorare für Krankenhaus-
behandlungen
Keine Kosten für den gesetzlich Versicherten. Allerdings Erstattung gedeckelt Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der GKV Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der GKV
Leistungen niedergelassener Ärzte
Auswahl des Arztes Beschränkt auf Kassenärzte Freie Arztwahl Freie Arztwahl
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte 100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 1-1,5 fachen GOÄ-Satz abrechnen. Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV. Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV.
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.) Ersetzt werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung. 80% für Einlagen und Bandagen. Festbeträge bei Brillenglasern. Kontaktlinsen nur bei medizinischer Notwendigkeit Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich.
Vorsorge-
untersuchungen
Eingeschränkte Vorsorge-
untersuchungen: U.a.: Früherkennung von Krebserkrankungen ab 20 bei Frauen und 45 bei Männern
Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang.
Psychotherapie Nach vorheriger Genehmigung je nach Verfahren bis zu 300 Sitzungen je Behandlung sowohl durch Ärzte als auch psychologische Psychotherapeuten Je nach Tarif unterschiedlich. Je nach Tarif unterschiedlich. Leistungsumfang nicht immer besser als in der gesetzlichen Versicherung.
Heilpraktiker-
leistungen
Keine Heilpraktiker- leistungen Je nach Tarif. In der Regel umfangreicherer Schutz als in der GKV. Je nach Tarif. Meist umfangreicherer Schutz als in der GKV.
Zahnarztleistungen
Zahn-
behandlung
100% (aber nur für zugelassene Leistungen) Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. In den meisten Tarifen 100%. Je nach Tarif mehr Leistungen enthalten
Zahnersatz Mindestens 50%. Bei Nachweis von Vorsorge-
untersuchungen 65%. Eingeschränkter Geltungsbereich.
Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Je nach Tarif. 50 - 100% der Kosten. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Meist deutlich umfangreicherer Versicherungs-
umfang als in GKV.
Zahnarzthonorare 100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 2-2,3 fachen GOÄ-Satz abrechnen. Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV.
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Der Vergleich privater Kranken- oder Krankenzusatzversicherungen ist ungleich komplizierter als der der gesetzlichen Krankenkassen.
Jede Versicherungsgesellschaft hat andere Tarifmodelle und andere Leistungszuschnitte. Zudem können die Beiträge auch abhängig von Deinem persönlichen Gesundheitszustand bei Vertragsabschluß sein.
Der Wechsel in die private Krankenversicherung muss jedoch nicht nur Vorteile mit sich bringen. Einige Nachteile sollten bedacht werden.

Hinzu kommt, dass nur die folgenden Personenkreise überhaupt die Möglichkeit haben komplett von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln:

  • Arbeiter und Angestellte  
    mit einem Einkommen über 4.012,50 Euro/Monat bzw. über 48.150,- Euro/Jahr (Werte für 2008)
    2009 voraussichtlich:
    48.600 Euro/Jahr bzw. 4.050,00 Euro/Monat

  • freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse

  • Beamte

  • Beamtenanwärter und Referendare

  • Selbständige/Freiberufler

Andere Personenkreise haben diese Möglichkeit grundsätzlich NICHT.
Für diesen Fall gibt es jedoch die Möglichkeit einer privaten
Krankenzusatzversicherung, die an keine Einkommensgrenzen gebunden ist.

Die Tarifvielfalt der privaten Krankenversicherer unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation kann man miteinander vergleichen. Hierzu muss jedoch zunächst geklärt werden welche Leistungen Sie im einzelnen in Anspruch nehmen möchten und ob überhaupt jede Versicherungsgesellschaft diese Leistungen in der gleichen untereinander vergleichbaren Form anbietet.

Prüfen Sie wie viel man für eine private Krankenversicherung bezahlen muss.
Sie können zwischen einem Basisschutz, einem Standardschutz und einem Komfortschutz vergleichen.

Suchen Sie einen Komfortschutz, müssen Sie deutlich tiefer in die Tasche greifen als bei einem Basisschutz.
Dafür erstattet die Krankenversicherung im Krankheitsfall meist deutlich umfangreicher.


Sie sind bisher gar nicht versichert ?

Ab dem 01.04.2007 besteht eine Pflicht zur Versicherung für den der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordneten Personenkreis.
Wer zuletzt gesetzlich krankenversichert war, wird Mitglied seiner letzten Krankenkasse oder des Rechtsnachfolgers dieser Krankenkasse.

Wer zuletzt privat krankenversichert war, muss wieder einen Vertrag bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen.
Dies ist so ausgestaltet, dass es zunächst ab dem 01.07.2007 ein Beitrittsrecht in einen Standardtarif (ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse) gibt. 
Ab dem 01.01.2009 besteht dann eine Pflicht zur Versicherung für alle Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind nach einem Basistarif (ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse, Mindestumfang von ambulanter und stationärer Heilbehandlung mit maximalem Selbstbehalt von 5000 Euro), sofern kein anderer Tarif gewählt wurde.

Wer bisher weder gesetzlich noch privat versichert war, wird in dem System versichert, dem er oder sie aufgrund der ausgeübten Tätigkeit zuzuordnen ist.
Wer zum Beispiel in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet hat, kann sich dann in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Selbständige, die bisher nicht gesetzlich krankenversichert waren, haben in jedem Fall Zugang zum Standard- oder Basistarif der privaten Krankenversicherung.

Auch Menschen, die aus dem Ausland zurück kommen, haben damit in jedem Fall Zugang zu einer Krankenversicherung.

Ab dem 01.01.2009 gilt die umfassende Pflicht zum Abschluss einer Versicherung für alle Einwohner. Wer bereits über einen Versicherungsschutz oder vergleichbare Ansprüche im Krankheitsfall verfügt, hat diese Pflicht automatisch erfüllt.


Infos, Hintergrundwissen und Antworten zu häufig gestellten Fragen
zu allen Themenbereichen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.


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