Seit 01.01.2009 gibt es in der
privaten Krankenversicherung
den Basistarif ohne
Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.
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Krankenversicherungsvergleich 2011
Wie hoch ist die
Verdienstgrenze, wie hoch kann der Krankenversicherungsbeitrag sein, welche
Beitragszuschüsse des Arbeitgebers gibt es?
Der Vergleich privater Kranken-
oder Krankenzusatzversicherungen ist ungleich komplizierter als der der
gesetzlichen Krankenkassen.
Jede Versicherungsgesellschaft hat andere Tarifmodelle und andere
Leistungszuschnitte. Zudem können die Beiträge auch abhängig von Deinem
persönlichen Gesundheitszustand bei Vertragsabschluß sein.
Der Wechsel in die private Krankenversicherung muss jedoch
nicht nur Vorteile mit sich bringen. Einige
Nachteile sollten
bedacht werden.
Hinzu kommt, dass nur die
folgenden Personenkreise überhaupt die Möglichkeit haben komplett von einer
gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln:
-
Arbeiter und Angestellte
mit einem Einkommen über 49.950,- Euro/Jahr
(Werte für 2010)
2011 voraussichtlich:
49.500 Euro/Jahr
-
freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse
-
Beamte
-
Beamtenanwärter und Referendare
-
Selbständige/Freiberufler
Andere Personenkreise haben diese Möglichkeit grundsätzlich
NICHT.
Für diesen Fall gibt es jedoch die Möglichkeit einer privaten
Krankenzusatzversicherung,
die an keine Einkommensgrenzen gebunden ist.
Die Tarifvielfalt der privaten Krankenversicherer
unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation kann man miteinander
vergleichen. Hierzu muss jedoch zunächst geklärt werden welche Leistungen Sie im
einzelnen in Anspruch nehmen möchten und ob überhaupt jede
Versicherungsgesellschaft diese Leistungen in der gleichen untereinander
vergleichbaren Form anbietet.
Prüfen Sie wie viel man für eine
private Krankenversicherung bezahlen muss.
Sie können zwischen einem Basisschutz, einem Standardschutz und einem
Komfortschutz vergleichen.
Suchen Sie einen Komfortschutz, müssen Sie
deutlich tiefer in die Tasche greifen als bei einem Basisschutz.
Dafür erstattet
die Krankenversicherung im Krankheitsfall meist deutlich umfangreicher.
Ab dem 01.04.2007 besteht eine Pflicht zur Versicherung für den der gesetzlichen Krankenversicherung
zugeordneten Personenkreis.
Wer zuletzt gesetzlich krankenversichert war, wird Mitglied seiner letzten
Krankenkasse oder des Rechtsnachfolgers dieser Krankenkasse.
Wer zuletzt privat krankenversichert
war, muss wieder einen Vertrag bei einem privaten
Krankenversicherungsunternehmen abschließen.
Dies ist so ausgestaltet, dass es
zunächst ab dem 01.07.2007 ein Beitrittsrecht in einen Standardtarif (ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse) gibt.
Ab dem 01.01.2009
besteht dann eine Pflicht zur Versicherung für alle Personen, die der privaten
Krankenversicherung zuzuordnen sind nach einem Basistarif (ohne
Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse, Mindestumfang von ambulanter und
stationärer Heilbehandlung mit maximalem Selbstbehalt von 5000 Euro), sofern kein anderer Tarif gewählt
wurde.
Wer bisher weder gesetzlich noch privat versichert war,
wird in dem System versichert, dem er oder sie aufgrund der ausgeübten Tätigkeit
zuzuordnen ist.
Wer zum Beispiel in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet hat, kann sich dann
in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Selbständige, die bisher
nicht gesetzlich krankenversichert waren, haben in jedem Fall Zugang zum
Standard- oder Basistarif der privaten Krankenversicherung.
Auch Menschen, die aus dem Ausland zurück kommen, haben
damit in jedem Fall Zugang zu einer Krankenversicherung.
Ab dem 01.01.2009 gilt die umfassende Pflicht zum
Abschluss einer Versicherung für alle Einwohner. Wer bereits über einen
Versicherungsschutz oder vergleichbare Ansprüche im Krankheitsfall verfügt, hat
diese Pflicht automatisch erfüllt.