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gesetzliche Krankenkassen 2012 im Vergleich - AOK, IKK, BKK und Ersatzkrankenkassen. Impressum

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von billiger-krankenversichert.de
03.01.12 - Befreiung von der KV-Pflicht
17.12.11 - neue Grenzwerte 2012
11.10.11 - DAK + BKK Gesundheit fusionieren
11.08.11 - DAK Zusatzbeitrag unwirksam
01.08.11 -
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24.07.11 -
Krankenkassenfusionen 2011
05.05.11 - CITY BKK wird geschlossen
08.04.11 - Kassen behindern Wechsel
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01.01.11 - kein Sozialausgleich Zusatzbeitrag

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gesetzliche Krankenkassen im Vergleich 2012

Vergleichen Sie 2012 die Krankenkassenbeiträge und Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen
(Selbstbehalt, Kostenerstattung, Beitragsrückerstattung, alternative Arzneimittel, besondere Versorgungsmodelle, Prämienzahlungen, reduzierte Zuzahlungen, ...).


Bitte etwas Geduld bis sich weitere Informationen und der Vergleichsrechner öffnen:


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gesetzliche Krankenkassen im Vergleich 2012

Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen; seit 01.01.2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten einen einheitlichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung.
Krankenkassenbeitrag 2010 2011 2012.
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Krankenkassen bezahlt. Vergleichen Sie aber die Leistungen im Detail - es lohnt sich.

Freie Krankenkassenwahl

Als Arbeitnehmer entscheiden Sie auch in 2012 selbst, in welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern. Sie haben die Wahl zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen. Ortskrankenkassen und Ersatzkassen sind für gesetzlich Versicherte aus ganz Deutschland geöffnet. Manche Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen nehmen nur Beschäftigte bestimmter Betriebe und Berufsgruppen auf oder begrenzen ihre Aktivität per Satzung auf bestimmte Regionen.

 

Bei höherem Zusatzbeitrag können Sie sofort kündigen

Die freie Kassenwahl wird durch die Gesundheitsreform 2009 nicht eingeschränkt. Falls Ihre Krankenkasse mit dem allgemeinen Beitragssatz z.B. in 2012 nicht auskommt, kann sie neben dem Krankenkassenbeitrag einen Zusatzbeitrag verlangen. Wenn die Krankenkasse diesen Zusatzbeitrag erstmalig erhebt, den Zusatzbeitrag erhöht oder die ausgezahlte Prämie senkt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Über eine Änderung des Zusatzbeitrags muss die Krankenkasse Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie zu einem anderen gesetzlichen Krankenversicherer wechseln können, bevor der neue Beitrag fällig wird.

 

Leistungsunterschiede der gesetzlichen Krankenkassen

Die Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind auch 2012 weitestgehend gleich. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf die vom Versicherten zu übernehmenden Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Krankenkassen bezahlt. Teure und besonders schonende Behandlungsverfahren sind allerdings oft den Kunden der Privatversicherer vorbehalten.

 

 

Die Krankenkassen bieten unterschiedliche Extras

Für Krankenkassenkunden sind besonders die angebotenen Extraleistungen an Bedeutung, wenn es um die Entscheidung für einen bestimmten Krankenversicherer geht: Viele Krankenkassen bezahlen zusätzlich zur medizinischen Basisversorgung auch Akupunktur und Naturheilkunde, Gesundheitskurse oder besondere Impfungen. Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Krankenversicherer spezielle Wahltarife - zum Beispiel Hausarzttarife ohne Praxisgebühr und Tarife mit Prämienrückerstattung, wenn man als Versicherter ein Jahr keine ärztlichen Leistungen in Anspruch nimmt.

 

Schutz bei einer Reise ins Ausland

Wenn Sie eine Reise machen oder z.B. ein Auslandssemester absolvieren und auf dieser Reise bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz krank werden, haben Sie als Krankenkassenmitglied Anspruch auf alle notwendigen medizinischen Leistungen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behandlung nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden kann. Dies gilt auch dann, wenn Sie eine bestehende Krankheit weiter behandeln lassen müssen oder wenn Sie chronisch krank sind und regelmäßig medizinische Betreuung benötigen. Für diese "Not-Behandlungen" brauchen Sie selbstverständlich keine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Sie brauchen dann nur die Europäische Krankenversicherungskarte, die sie über Ihre Krankenkasse erhalten.
Wenn Sie nun keine Lust mehr haben sich über Krankenkassen zu informieren, können Sie hier zur Entspannung einige Reiseberichte anschauen.


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