| ||||||||
|
| gesetzliche Krankenkassen im Vergleich 2012
Vergleichen Sie 2012 die Krankenkassenbeiträge und
Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen
Bitte etwas Geduld bis sich weitere Informationen und der Vergleichsrechner öffnen:
www.billiger-krankenversichert.de ist registrierter Partner von finanzen.de. Das Partnerprogramm finanzen.de ging aus dem erfolgreichen Partnerprogramm versicherung.net hervor, welches bereits Marktführer im Versicherungsbereich war. Mit finanzen.de profitieren Sie damit von langjährigen Erfahrungen. gesetzliche Krankenkassen im Vergleich 2012Die verschiedenen Krankenkassen
bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen; seit 01.01.2009
zahlen alle gesetzlich Versicherten einen einheitlichen Beitragssatz für ihre
Krankenversicherung.
Freie KrankenkassenwahlAls Arbeitnehmer entscheiden Sie auch in 2012 selbst, in welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern. Sie haben die Wahl zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen. Ortskrankenkassen und Ersatzkassen sind für gesetzlich Versicherte aus ganz Deutschland geöffnet. Manche Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen nehmen nur Beschäftigte bestimmter Betriebe und Berufsgruppen auf oder begrenzen ihre Aktivität per Satzung auf bestimmte Regionen.
Bei höherem Zusatzbeitrag können Sie sofort kündigen Die freie Kassenwahl wird durch die Gesundheitsreform 2009 nicht eingeschränkt. Falls Ihre Krankenkasse mit dem allgemeinen Beitragssatz z.B. in 2012 nicht auskommt, kann sie neben dem Krankenkassenbeitrag einen Zusatzbeitrag verlangen. Wenn die Krankenkasse diesen Zusatzbeitrag erstmalig erhebt, den Zusatzbeitrag erhöht oder die ausgezahlte Prämie senkt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Über eine Änderung des Zusatzbeitrags muss die Krankenkasse Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie zu einem anderen gesetzlichen Krankenversicherer wechseln können, bevor der neue Beitrag fällig wird.
Leistungsunterschiede der gesetzlichen KrankenkassenDie Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind auch 2012 weitestgehend gleich. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf die vom Versicherten zu übernehmenden Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Krankenkassen bezahlt. Teure und besonders schonende Behandlungsverfahren sind allerdings oft den Kunden der Privatversicherer vorbehalten.
Die Krankenkassen bieten unterschiedliche Extras Für Krankenkassenkunden sind besonders die angebotenen Extraleistungen an Bedeutung, wenn es um die Entscheidung für einen bestimmten Krankenversicherer geht: Viele Krankenkassen bezahlen zusätzlich zur medizinischen Basisversorgung auch Akupunktur und Naturheilkunde, Gesundheitskurse oder besondere Impfungen. Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Krankenversicherer spezielle Wahltarife - zum Beispiel Hausarzttarife ohne Praxisgebühr und Tarife mit Prämienrückerstattung, wenn man als Versicherter ein Jahr keine ärztlichen Leistungen in Anspruch nimmt.
Schutz bei einer Reise ins Ausland Wenn Sie eine Reise machen oder z.B. ein
Auslandssemester absolvieren und auf dieser Reise
bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem Staat des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz krank werden, haben Sie als
Krankenkassenmitglied Anspruch auf alle notwendigen medizinischen Leistungen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Behandlung nicht bis zur Rückkehr nach
Deutschland aufgeschoben werden kann. Dies gilt auch dann, wenn Sie eine
bestehende Krankheit weiter behandeln lassen müssen oder wenn Sie chronisch
krank sind und regelmäßig medizinische Betreuung benötigen. Für diese
"Not-Behandlungen" brauchen Sie selbstverständlich keine vorherige Genehmigung
Ihrer Krankenkasse. Sie brauchen dann nur die Europäische
Krankenversicherungskarte, die sie über Ihre Krankenkasse erhalten. |
|