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Zahnersatz ab 2005

Durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) war ursprünglich geplant, zum 1. Januar 2005 einen Zusatzbeitrag für die Absicherung des Zahnersatzes und ab 1. Januar 2006 einen weiteren Zusatzbeitrag zur Finanzierung des Krankengeldes einzuführen. Bereits vor dem Inkrafttreten wurden diese Regelungen aber wieder geändert. Der Gesetzgeber hat damit die vorgesehene Ausgliederung des Zahnersatzes aus der gesetzlichen Krankenversicherung wieder aufgegeben – Zahnersatz und Krankengeld bleiben also eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

An Stelle der ursprünglich geplanten verschiedenen Zusatzbeiträge gilt ab 1. Juli 2005 nunmehr folgende Regelung:
Die Beitragssätze der Kassen wurden per Gesetz um 0,9 Prozentpunkte gesenkt.
Gleichzeitig wurde ein Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent eingeführt, den grundsätzlich alle Mitglieder alleine zu zahlen haben. Weitere Details findest Du in den Infos zur Beitragsberechnung.


Mit der Neuregelung bleibt der Zahnersatz im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Hier die Veränderungen im Überblick:

Absicherung beim Zahnersatz - darum geht's

Zahnersatz bleibt weiterhin Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Am gesamten Umfang des Leistungsanspruchs ändert sich nichts.

Ab 1. Juli 2005 zahlen gesetzlich Versicherte für Zahnersatz einen prozentualen, einkommensabhängigen Beitragssatz. Dieser wird mit dem im Gesundheitsmodernisierungsgesetz ab 2006 vorgesehenen zusätzlichen Beitragssatz von 0,5 Prozent zu einem einheitlichen zusätzlichen Beitragssatz von insgesamt 0,9 Prozent zusammengezogen.

Die gesetzlichen Krankenkassen werden jedoch gesetzlich verpflichtet, die durch diese Regelung erreichbare Entlastung als Beitragssenkung weiterzugeben. Bezieher von Arbeitslosengeld II sind ebenso von der Erhebung des zusätzlichen Beitragssatzes ausgenommen wie mitversicherte Familienangehörige.

Sonderkündigungsrecht bei privaten Versicherungsabschlüssen für Zahnersatz

Die Wahlmöglichkeit für gesetzlich Krankenversicherte, den Zahnersatz privat abzusichern, entfällt. Gesetzlich Versicherte, die bereits eine private Zahnersatzversicherung abgeschlossen haben, können diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zum Ende des Monats, in dem die Kündigung dem Versicherer zugeht, auflösen.

Mehr Wahlfreiheit auf dem Behandlungsstuhl

Wenn heute jemand statt einer Brücke eine aufwändigere Versorgung mit einem implantatgetragenen Zahnersatz (Suprakonstruktion) möchte, muss er das aus seiner eigenen Tasche bezahlen. Dies wird sich ändern. Denn ab 1. Januar 2005 zahlt die Kasse nicht mehr den prozentualen Anteil eines Zahnersatzes, sondern den "befundbezogenen Festzuschuss". Das heißt, die Zuzahlung orientiert sich am Problem: der Zahnlücke, die ersetzt wird oder dem Zahn, der repariert werden muss - also am Befund, nicht an der Behandlungsmethode. Der Unterschied besteht darin, dass der Patient frei entscheiden kann, welche anerkannte Behandlung er wählt, ob er sich also für die Modellgussprothese entscheidet oder für eine Suprakonstruktion.

Wenn es ganz dicke kommt: Die Härtefallregelungen

Versicherte mit einem geringen Einkommen (zum Beispiel Sozialhilfeempfänger), die Zahnersatz benötigen, bekommen von ihrer Krankenkasse einen zusätzlichen Festzuschuss, so dass sie die Regelversorgung kostenfrei erhalten. Als geringes Einkommen gelten für das Jahr 2004 monatliche Bruttoeinnahmen bis zu 966 Euro für Alleinstehende. Auch Normalverdiener können mit der gleitenden Härtefallregelung Anspruch auf einen erhöhten Festzuschuss haben. Dieser hängt von der Einkommenshöhe ab. Sie müssen bis zum Dreifachen des Betrages selbst leisten, um den ihr eigenes Einkommen vom geringen Einkommen abweicht. Beispiel: Wer als Alleinstehender 1.100 Euro verdient, liegt 134 Euro über der Zuzahlungsbefreiungsgrenze (966 Euro) und muss daher für die Regelversorgung maximal 402 Euro an Eigenbeteiligung leisten.

Abwarten und Zähne putzen!

Frage also: Was müssen die Patienten jetzt tun? Antwort: Nichts. Abwarten und Zähne putzen, lautet die Devise. Und natürlich regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen gehen, die für die Versicherten weiterhin kostenfrei sind.

(Quelle: www.die-gesundheitsreform.de , 02.10.2004)


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