Krankenkassen:
System -
Mitgliedschaft -
Kündigungsfristen -
Beiträge -
Leistungen -
Zuzahlungen -
Bonusprogramme -
Kostenerstattung -
Krankengeld -
Zahnersatz
Beitragsberechnung
Arbeitnehmer,
Selbstständige,
Rentner,
Studenten,
Praktikanten
Beitragszahlung
(Rückstände, Vollstreckung),
allgemeine, erhöhte + ermäßigte
Beitragssätze
gesetzliche Krankenkassen
- Beitragsvergleich für
Studenten 2012
(ohne Arbeitnehmer zu sein)
Die
Beiträge zur studentischen Krankenversicherung für die Zeit eines
Wintersemesters und das darauf folgende Sommersemester sind einheitlich festgelegt.
Die Wahl der Krankenkasse nimmt somit keinen Einfluss auf die Beitragshöhe.
Die Beiträge zur Kranken-
und Pflegeversicherung werden von einem Bedarfssatz gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 und
Abs. 2 BAföG berechnet. Der Beitragssatz für Studenten
beträgt 70 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen.
Für die Zeit ab 01.04.2011 gelten folgende mtl. Beiträge:
Krankenversicherung 64,77 Euro
Pflegeversicherung 11,64 Euro (für Eltern, Kinderlose unter 23 Jahre)
Pflegeversicherung 13,13 Euro (für Kinderlose
ab 23 Jahre)
Wer als Student noch über die Eltern krankenversichert ist,
zahlt keinen Cent und ist trotzdem rundum versichert. Die Altersgrenze für die
kostenfreie Mitversicherung ist das 25. Lebensjahr. Wehr- oder Zivildienst
schieben diese Altersgrenze hinaus. Voraussetzung für eine beitragsfreie
Mitversicherung ist, dass das Monatseinkommen nicht mehr als 365 Euro beträgt.
Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt, kann 400 Euro Monat hinzuverdienen.
Studenten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse
zur Kranken- und Pflegeversicherung vom
Amt für Ausbildungsförderung. Der
Beitragszuschuss beträgt einheitlich 62,00 Euro zur Krankenversicherung
und 11,00 Euro zur Pflegeversicherung (Stand 4/2011).
Auskünfte erteilen die jeweils zuständigen
Ämter für Ausbildungsförderung auf Anfrage.
Viele weitere hilfreiche Informationen für
Studenten bietet das
Studenten-Portal der AOK.
Du willst oder musst Dich als Student
privat krankenversichern ?
Tarifcheck 24 kann Dir hierzu ein passendes Angebot für
Studenten erstellen.
Zu weiteren Details informiert am besten ein Merkblatt des
Bundesministerium für Gesundheit, dass wir nachfolgend abgedruckt haben:
Wenn Sie an einer staatlichen oder
staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland studieren, haben Sie in jedem
Fall das Recht, in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein. Bis
zum 25. Lebensjahr gibt es die beitragsfreie Familienversicherung. Danach zahlen
Studierende im Vergleich zu anderen Mitgliedern der gesetzlichen
Krankenversicherung niedrigere Beiträge. Auch die privaten Krankenversicherungen
bieten Studierenden günstige Konditionen an.
Über die Eltern versichert:
Familienversicherung
Wenn Ihre Eltern in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) versichert sind, sind Sie in der Regel bis zu Ihrem
25. Geburtstag in der sogenannten Familienversicherung mitversichert. Sie müssen
keine eigenen Beiträge zahlen, haben aber Ihre eigene Versichertenkarte.
Bedingung für die beitragsfreie Mitversicherung ist, dass Ihr eigenes Einkommen
pro Monat unter 365 Euro liegt. Wer einen Minijob hat, darf bis zu 400 Euro
verdienen. Erhalten Sie BAföG, gilt dieses nicht als Einkommen. Außerdem ist die
Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung auch in Bezug auf
die Versicherung und das Einkommen Ihrer Eltern an bestimmte Voraussetzungen
geknüpft. Sie können nicht über einen Elternteil mitversichert sein, wenn der
andere Elternteil (ganz genau: der mit Ihnen verwandte Ehe- oder Lebenspartner
des Mitglieds) privat versichert ist und ein Einkommen hat, welches regelmäßig
über monatlich 4.125 Euro (Stand: 2011) und über dem Einkommen des gesetzlich
versicherten Elternteils liegt.
Studentische
Krankenversicherung
Wenn Sie die Voraussetzungen für die
Familienversicherung nicht erfüllen oder nach dem Auslaufen der
Familienversicherung an Ihrem 25. Geburtstag in der GKV bleiben wollen, können
Sie sich zu einem günstigen Beitrag selber versichern. Für Studierende ist der
Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich festgelegt. Er beträgt
bundeseinheitlich 64,77 Euro im Monat für die Krankenversicherung und 11,64 Euro
für die Pflegeversicherung. Wer keine Kinder hat und mindestens 23 Jahre alt
ist, zahlt einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung, nämlich 13,13 Euro. Die
Praxisgebühr und Zuzahlungen für Rezepte für Heil- und Hilfsmittel müssen
Studierende wie alle anderen gesetzlich Versicherten auch leisten. Von diesen
niedrigen Beiträgen profitieren Sie bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters
beziehungsweise bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. In Ausnahmefällen ist
eine Verlängerung möglich. Dazu können familiäre und persönliche Gründe zählen,
zum Beispiel Weiterbildung auf dem zweiten Bildungsweg, eine Behinderung oder
das Ableisten eines Freiwilligen Sozialen Jahres. Sobald die Altersgrenze oder
die Zahl der Fachsemester überschritten wird, endet die (Pflicht-)Mitgliedschaft
in der Krankenversicherung der Studenten. Sollten Sie noch weiterstudieren,
haben Sie die Möglichkeit der günstigen freiwilligen Mitgliedschaft in einer
gesetzlichen Krankenkasse. Der Beitrag für freiwillig versicherte Studierende
liegt derzeit bei 126,90 Euro im Monat für die Krankenversicherung und 16,61
Euro für die Pflegeversicherung (Studierende ohne Kinder zahlen 18,74 Euro).
Private Krankenversicherung
Grundsätzlich können Sie sich zu
Beginn des Studiums auch für eine private Krankenversicherung entscheiden.
Hierzu stellen Sie innerhalb der ersten drei Monate nach der Einschreibung an
der Hochschule bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von der
Versicherungspflicht. Dies müssen Sie auch tun, wenn Sie bisher privat
versichert waren (zum Beispiel als Schüler über einen Elternteil) und weiter
privat versichert sein wollen. In diesem Fall stellen Sie den Antrag im Rahmen
des Versicherungsantrags bei der privaten Krankenversicherung. Diese
Entscheidung ist unwiderruflich und gilt für das gesamte Studium. Damit soll
verhindert werden, dass ein häufiger Wechsel zwischen GKV und PKV stattfindet —
je nachdem, wo der Krankenversicherungsschutz in der konkreten Situation
günstiger erscheint.
Auch wenn Sie über Ihre Eltern
gesetzlich versichert waren und die beitragsfreie Familienversicherung mit dem
25. Geburtstag ausläuft, haben Sie dann noch einmal die Möglichkeit, sich für
eine private Versicherung zu entscheiden. Hierzu stellen Sie innerhalb von drei
Monaten nach Ihrem 25. Geburtstag bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf
Befreiung von der Versicherungspflicht. Die privaten Krankenversicherer
versichern Studenten entweder nach ihren sogenannten Normaltarifen oder nach
einem speziellen Tarif für Studenten. Allerdings bieten nicht alle privaten
Versicherungsunternehmer den Studententarif an. Entscheiden Sie sich für eine
Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung, so sollten Sie einige Dinge
beachten: Neben den meist höheren Beiträgen in der privaten Versicherung besteht
zum Beispiel keine Möglichkeit, Kinder von Studenten beitragsfrei mit
abzusichern. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen
private Versicherungen jedoch unter Umständen Kosten für Arzneimittel in höherem
Umfang als die gesetzliche Krankenversicherung oder beteiligen sich an den
Kosten von Brillen und Kontaktlinsen. Anders als die gesetzliche
Krankenversicherung gilt die private Krankenversicherung für Studenten im
Studententarif bis zum 34. Lebensjahr unabhängig von der Anzahl der
Fachsemester.
Versicherungsschutz beim
Studium im Ausland
Wenn Sie vorübergehend im Ausland
studieren und weiterhin an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind,
bleibt Ihr Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse in vielen
Fällen erhalten. Dies gilt, wenn Sie in der Europäischen Union, im Europäischen
Wirtschaftsraum oder in einem anderen Land studieren, das mit der Deutschen
Sozialversicherung ein Sozialversicherungsabkommen unter Einbezug der
Krankenversicherung hat. Das bedeutet: Sie können im Ausland Leistungen der
dortigen gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Diese werden dann
von der ausländischen mit der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung
abgerechnet. Studieren Sie in einem anderen Land als den oben genannten, ruht
Ihr Leistungsanspruch. Eine Kostenübernahme ist dann nur in Ausnahmefällen
möglich. Bestehen bleibt jedoch der Leistungsanspruch im Inland. Kehren Sie
beispielsweise wegen einer Erkrankung nach Deutschland zurück, sind Sie wieder
rundum abgesichert. Gleiches gilt für die Familienversicherung von Studenten.
Interessieren Sie sich für ein Auslandsstudium, sollten Sie unbedingt mit Ihrer
gesetzlichen Krankenkasse über den Umfang des Versicherungsschutzes während und
nach dem Auslandsstudium sprechen.
Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de,
4/2011
|