Krankenkassenvergleich 2012
AOK IKK BKK Ersatzkrankenkassen
Vergleich private Krankenversicherung
Pflegeversicherung 2012

Versicherungsvergleiche seit 1999 - 13 Jahre billiger-krankenversichert.de  Krankenkassen und Krankenversicherungen in Deutschland Health insurance Germany - english Assurance maladie l´Allemagne - francais Seguro de enfermedad Alemania - espania Assicurazione sanitaria Alemania - italiano hastalik sigortasi - türkisch
Kostenlose Versicherungsvergleiche, ein unabhängiger Service von Diplom-Verwaltungswirt (FH) Guido Urhahn-Debatin.
gesetzliche Krankenkassen 2012 im Vergleich - AOK, IKK, BKK und Ersatzkrankenkassen. Impressum

  Krankenzusatzversicherungen Chefarzt Zahnersatz Brille  /  Unfall-Versicherungen
Dread-Disease-Versicherung gegen schwere Krankheiten / Berufsunfähigkeitsversicherung

gesetzliche Krankenkassen
Beiträge + Wahltarife im Online Vergleich

Auslandsreise
Krankheit Reiserücktritt Gepäck

Pflegeversicherung
Pflegegeld in Stufe 1, 2 oder 3

private Krankenversicherung
Online Vergleich der Testsieger

Vergleich gesetzliche Krankenkassen 2011 und private Krankenversicherung im Vergleich 2011 - Startseite/Index

 facebook    twitter   RSS-Feed einrichten für automatischen Abruf aktueller Neuigkeiten. 
News
von billiger-krankenversichert.de
03.01.12 - Befreiung von der KV-Pflicht
17.12.11 - neue Grenzwerte 2012
11.10.11 - DAK + BKK Gesundheit fusionieren
11.08.11 - DAK Zusatzbeitrag unwirksam
01.08.11 -
Sozialausgleich 2012
24.07.11 -
Krankenkassenfusionen 2011
05.05.11 - CITY BKK wird geschlossen
08.04.11 - Kassen behindern Wechsel
13.02.11 - nur noch 156 Krankenkassen
01.01.11 - kein Sozialausgleich Zusatzbeitrag

________________________________
gesetzliche Krankenkassen
  Wie funktioniert das System ?
Wer kann Mitglied werden ?
  Wie berechnen sich die Beiträge ?
Und wie für Selbstständige ?
  Beiträge für Rentner + Studenten ?
Wie und wann kann man kündigen ?
________________________________
private Krankenversicherungen
  Wer kann sich privat versichern ?
Gibt es einen Basistarif ?
  Was ist der Beitragszuschuss ?
Einmal Privat immer Privat ?
  Vorteile und Nachteile ?
________________________________
Ausland-Reiseversicherung
  Krankheit - Reiserücktritt - Gepäck
________________________________
Sozialversicherung 1995-2012
  Beitragssätze

Beitragsbemessungsgrenze BBG
  Jahresarbeitsentgeltgrenze JAE
Versicherungspflichtgrenze
  Bezugsgröße

Sozialversicherungs-Lexikon
  Krankenkassen:  Links  +  Tipps
________________________________
Lohnabrechnung 2012
  Steuererklärung für 2011
Programme für PC, Bücher + Ratgeber

Gehaltsrechner
  Gleitzonenrechner
Tarifrechner öffentlicher Dienst
________________________________
Fragen? Antworten! (FAQ)
  Bürgertelefon
Rechtsberatung/Auskunft

________________________________
Online-Versicherungsvergleiche
Auto/Kfz-Versicherung
     Haftpflicht - Voll-/Teilkasko
Haftpflicht-Versicherung
     Privat - Hunde - Pferde
Rechtsschutz-Versicherung  
  Hausrat-Versicherung
Gebäude-Versicherung 
  Bau-Versicherung
________________________________
Rentenversicherungen
  Riester-Rente für Arbeitnehmer
Rürup-Rente
Selbstständige Freiberufler
________________________________
Lebensversicherungen
  Risiko-Lebensversicherung
Kapital-Lebensversicherung

________________________________
Sitemap

 


Krankenkassen:  System - Mitgliedschaft - Kündigungsfristen - Beiträge - Leistungen - Zuzahlungen - Bonusprogramme - Kostenerstattung - Krankengeld - Zahnersatz

Beitragsberechnung Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner, Studenten, Praktikanten
Beitragszahlung (Rückstände, Vollstreckung), allgemeine, erhöhte + ermäßigte Beitragssätze


gesetzliche Krankenkassen - Beitragsvergleich für Studenten 2012
(ohne Arbeitnehmer zu sein)

Die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung für die Zeit eines Wintersemesters und das darauf folgende Sommersemester sind einheitlich festgelegt.
Die Wahl der Krankenkasse nimmt somit keinen Einfluss auf die Beitragshöhe.

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden von einem Bedarfssatz gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BAföG berechnet. Der Beitragssatz für Studenten beträgt 70 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen.

Für die Zeit ab 01.04.2011 gelten folgende mtl. Beiträge:
Krankenversicherung 64,77 Euro
Pflegeversicherung 11,64 Euro (für Eltern, Kinderlose unter 23 Jahre)
Pflegeversicherung 13,13 Euro (für Kinderlose ab 23 Jahre)

Wer als Student noch über die Eltern krankenversichert ist, zahlt keinen Cent und ist trotzdem rundum versichert. Die Altersgrenze für die kostenfreie Mitversicherung ist das 25. Lebensjahr. Wehr- oder Zivildienst schieben diese Altersgrenze hinaus. Voraussetzung für eine beitragsfreie Mitversicherung ist, dass das Monatseinkommen nicht mehr als 365 Euro beträgt. Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt, kann 400 Euro Monat hinzuverdienen.


Studenten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung vom Amt für Ausbildungsförderung. Der Beitragszuschuss beträgt einheitlich 62,00 Euro zur Krankenversicherung und 11,00 Euro zur Pflegeversicherung (Stand 4/2011).
Auskünfte erteilen die jeweils zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung auf Anfrage.

Viele weitere hilfreiche Informationen für Studenten bietet das Studenten-Portal der AOK.


Du willst oder musst Dich als Student privat krankenversichern ?
Tarifcheck 24 kann Dir hierzu ein passendes Angebot für Studenten erstellen.


Zu weiteren Details informiert am besten ein Merkblatt des Bundesministerium für Gesundheit, dass wir nachfolgend abgedruckt haben:

Wenn Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland studieren, haben Sie in jedem Fall das Recht, in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein. Bis zum 25. Lebensjahr gibt es die beitragsfreie Familienversicherung. Danach zahlen Studierende im Vergleich zu anderen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung niedrigere Beiträge. Auch die privaten Krankenversicherungen bieten Studierenden günstige Konditionen an.

Über die Eltern versichert: Familienversicherung

Wenn Ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, sind Sie in der Regel bis zu Ihrem 25. Geburtstag in der sogenannten Familienversicherung mitversichert. Sie müssen keine eigenen Beiträge zahlen, haben aber Ihre eigene Versichertenkarte. Bedingung für die beitragsfreie Mitversicherung ist, dass Ihr eigenes Einkommen pro Monat unter 365 Euro liegt. Wer einen Minijob hat, darf bis zu 400 Euro verdienen. Erhalten Sie BAföG, gilt dieses nicht als Einkommen. Außerdem ist die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung auch in Bezug auf die Versicherung und das Einkommen Ihrer Eltern an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie können nicht über einen Elternteil mitversichert sein, wenn der andere Elternteil (ganz genau: der mit Ihnen verwandte Ehe- oder Lebenspartner des Mitglieds) privat versichert ist und ein Einkommen hat, welches regelmäßig über monatlich 4.125 Euro (Stand: 2011) und über dem Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils liegt.

Studentische Krankenversicherung

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht erfüllen oder nach dem Auslaufen der Familienversicherung an Ihrem 25. Geburtstag in der GKV bleiben wollen, können Sie sich zu einem günstigen Beitrag selber versichern. Für Studierende ist der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich festgelegt. Er beträgt bundeseinheitlich 64,77 Euro im Monat für die Krankenversicherung und 11,64 Euro für die Pflegeversicherung. Wer keine Kinder hat und mindestens 23 Jahre alt ist, zahlt einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung, nämlich 13,13 Euro. Die Praxisgebühr und Zuzahlungen für Rezepte für Heil- und Hilfsmittel müssen Studierende wie alle anderen gesetzlich Versicherten auch leisten. Von diesen niedrigen Beiträgen profitieren Sie bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters beziehungsweise bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich. Dazu können familiäre und persönliche Gründe zählen, zum Beispiel Weiterbildung auf dem zweiten Bildungsweg, eine Behinderung oder das Ableisten eines Freiwilligen Sozialen Jahres. Sobald die Altersgrenze oder die Zahl der Fachsemester überschritten wird, endet die (Pflicht-)Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten. Sollten Sie noch weiterstudieren, haben Sie die Möglichkeit der günstigen freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Beitrag für freiwillig versicherte Studierende liegt derzeit bei 126,90 Euro im Monat für die Krankenversicherung und 16,61 Euro für die Pflegeversicherung (Studierende ohne Kinder zahlen 18,74 Euro).

Private Krankenversicherung

Grundsätzlich können Sie sich zu Beginn des Studiums auch für eine private Krankenversicherung entscheiden. Hierzu stellen Sie innerhalb der ersten drei Monate nach der Einschreibung an der Hochschule bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht. Dies müssen Sie auch tun, wenn Sie bisher privat versichert waren (zum Beispiel als Schüler über einen Elternteil) und weiter privat versichert sein wollen. In diesem Fall stellen Sie den Antrag im Rahmen des Versicherungsantrags bei der privaten Krankenversicherung. Diese Entscheidung ist unwiderruflich und gilt für das gesamte Studium. Damit soll verhindert werden, dass ein häufiger Wechsel zwischen GKV und PKV stattfindet — je nachdem, wo der Krankenversicherungsschutz in der konkreten Situation günstiger erscheint.

Auch wenn Sie über Ihre Eltern gesetzlich versichert waren und die beitragsfreie Familienversicherung mit dem 25. Geburtstag ausläuft, haben Sie dann noch einmal die Möglichkeit, sich für eine private Versicherung zu entscheiden. Hierzu stellen Sie innerhalb von drei Monaten nach Ihrem 25. Geburtstag bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht. Die privaten Krankenversicherer versichern Studenten entweder nach ihren sogenannten Normaltarifen oder nach einem speziellen Tarif für Studenten. Allerdings bieten nicht alle privaten Versicherungsunternehmer den Studententarif an. Entscheiden Sie sich für eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung, so sollten Sie einige Dinge beachten: Neben den meist höheren Beiträgen in der privaten Versicherung besteht zum Beispiel keine Möglichkeit, Kinder von Studenten beitragsfrei mit abzusichern. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen private Versicherungen jedoch unter Umständen Kosten für Arzneimittel in höherem Umfang als die gesetzliche Krankenversicherung oder beteiligen sich an den Kosten von Brillen und Kontaktlinsen. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung gilt die private Krankenversicherung für Studenten im Studententarif bis zum 34. Lebensjahr unabhängig von der Anzahl der Fachsemester.

Versicherungsschutz beim Studium im Ausland

Wenn Sie vorübergehend im Ausland studieren und weiterhin an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, bleibt Ihr Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse in vielen Fällen erhalten. Dies gilt, wenn Sie in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem anderen Land studieren, das mit der Deutschen Sozialversicherung ein Sozialversicherungsabkommen unter Einbezug der Krankenversicherung hat. Das bedeutet: Sie können im Ausland Leistungen der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Diese werden dann von der ausländischen mit der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet. Studieren Sie in einem anderen Land als den oben genannten, ruht Ihr Leistungsanspruch. Eine Kostenübernahme ist dann nur in Ausnahmefällen möglich. Bestehen bleibt jedoch der Leistungsanspruch im Inland. Kehren Sie beispielsweise wegen einer Erkrankung nach Deutschland zurück, sind Sie wieder rundum abgesichert. Gleiches gilt für die Familienversicherung von Studenten. Interessieren Sie sich für ein Auslandsstudium, sollten Sie unbedingt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse über den Umfang des Versicherungsschutzes während und nach dem Auslandsstudium sprechen.

Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de, 4/2011


Datenschutz - Haftung - © Copyright 1999-2012

Online - Vergleiche:  Auto/Kfz  Haftpflicht  Rechtsschutz  Hausrat  Gebäude  Bau - Versicherungen

Krankenzusatzversicherungen Chefarzt Zahnersatz Brille  /  Unfall-Versicherungen
Dread-Disease-Versicherung gegen schwere Krankheiten / Berufsunfähigkeitsversicherung

VERGLEICHEN => WECHSELN ==>  2012  GELD SPAREN  oder  neuen TOP SERVICE erhalten

www.billiger-krankenversichert.de ist ein kostenloser Versicherungsvergleich und unabhängiger Service von Guido Urhahn-Debatin, Diplom-Verwaltungswirt (FH).
Wenn Sie mit dem Krankenkassenvergleich 2012, dem Krankenversicherungsvergleich
sowie weiterem Versicherungsvergleich, Tipps und Vergleichen zufrieden sind, bin ich es auch!

Krankenkassenvergleich  Vergleich private Krankenversicherungen

Vergleich gesetzliche Krankenkassen private Krankenversicherungen für Selbstständige Freiberufler Studenten Angestellte Beamte Selbständige Arbeitnehmer Beschäftigte Familienangehörige Familienmitglieder Kinder Ehefrauen Ehemänner Ehegatten Partner Haftpflicht Hausrat Rechtsschutz Berufsunfähigkeit Krankheiten Unfall Reiseversicherung Krankenkassenvergleich 2012 Krankenversicherungsvergleich 2012 Krankenkassenbeitrag Krankenzusatzversicherung Krankenversicherungsbeitrag Gesundheitsreform Gesundheitsfonds Betriebskrankenkassen BKK Innungskrankenkassen IKK Knappschaft Ortskrankenkassen AOK Ersatzkrankenkassen Internetkrankenkassen Direktkrankenkassen Wahltarife Basistarif Zusatzbeitrag Insolvenz Versicherungsvergleich Krankenkassenbeiträge Krankenversicherungsbeiträge AOK BKK IKK Ersatzkrankenkassen