Krankenkassen:
System -
Mitgliedschaft -
Kündigungsfristen -
Beiträge -
Leistungen -
Zuzahlungen -
Bonusprogramme -
Kostenerstattung -
Krankengeld -
Zahnersatz
Beitragsberechnung
Arbeitnehmer,
Selbstständige,
Rentner,
Studenten,
Praktikanten
Beitragszahlung
(Rückstände, Vollstreckung),
allgemeine, erhöhte + ermäßigte
Beitragssätze
KVdR - Krankenversicherung
der Rentner 2012
Rentner (ohne Arbeitnehmer zu sein)
ab 2009:
Es gelten im Prinzip die gleichen Ausführungen
zur Beitragsberechnung wie für
Arbeitnehmer.
bis 2008:
Als Beitragssatz für die Beiträge aus der Rente
ist der allgemeine Beitragssatz (Beitragsgruppe G bzw. 1000) der Krankenkasse zugrunde zu
legen, bei der der Rentner krankenversichert ist.
Beitragserhöhungen und -senkungen in der Krankenversicherung werden ab 01.01.2004 deutlich
schneller an die Rentner weitergegeben.
Nach bisherigem Recht galt der am
01. Januar maßgebende Beitragssatz der Krankenkasse jeweils vom 01. Juli des
laufenden Kalenderjahres bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres.
Seit dem 01.01.2004 wirken sich Beitragserhöhungen und -senkungen der
Krankenkassen bereits nach drei
Kalendermonaten auf die Beitragsbemessung bei versicherungspflichtigen Rentnern
aus. Das bedeutet: Ein zum 31.12.2006 veränderter Beitragssatz einer Krankenkasse
ist erst ab 01.04.2007 zu berücksichtigen.
Für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Rentner
ist ab 01.01.2004 nicht mehr der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz aller
Krankenkassen maßgebend, sondern vielmehr der individuelle Beitragssatz, der für
den Rentner zuständigen Krankenkasse. Der Beitragszuschuss wird jetzt ebenfalls
mit einer Verzögerung von drei Monaten angepasst.
Rentner, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert
sind, erhalten weiterhin einen Zuschuss unter Berücksichtigung des
durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen. Dieser wird zum
01. März eines Jahres festgestellt und gilt vom 01. Juli des jeweiligen
Kalenderjahres bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres.
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