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Krankenkassen und Krankenversicherung im Vergleich 2009 / 2010

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Beitragsberechnung Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner, Studenten
Beitragszahlung (Rückstände, Vollstreckung), allgemeine, erhöhte + ermäßigte Beitragssätze


gesetzliche Krankenkassen - Mitgliedschaft

Fast alle Einwohner Deutschlands sind krankenversichert.
Rund 89 % sind in einer gesetzlichen Krankenkasse, etwa 9 % sind privat versichert.

Es gibt verschiedene Formen der Mitgliedschaft.

- Pflichtversicherte
- freiwillig Versicherte
- Familienversicherung
- Sozialhilfeempfänger
- Beamte
- Studenten
- Rentner
- Versorgungsempfänger (Betriebsrentner, ...)

Informationen die man hier nicht findest, findet man evtl. in den Infos zum System der gesetzlichen Krankenkassen.
Dort findet man auch Informationen zur ab dem 01.04.2007 bestehenden Pflicht zur Versicherung (bitte nicht mit Pflichtversicherten / freiwillig Versicherten verwechseln).

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Pflichtversicherte

Als Arbeitnehmer ist man automatisch pflichtversichert, wenn der regelmäßige Brutto-Arbeitsverdienst eine bestimmte Höchstgrenze pro Jahr nicht übersteigt. Seit dem 01.01.2003 ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze, bis zu der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer besteht, in eine

  • allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze und eine

  • besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für privat krankenversicherte Arbeitnehmer überführt worden

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt

2004:  46.350 Euro,
2005:  46.800 Euro,
2006:  47.250 Euro / 3.937,50 Euro monatlich,
2007:  47.700 Euro / 3.975,00 Euro monatlich,
2008:  48.150 Euro / 4.012,50 Euro monatlich
2009:  48.600 Euro / 4.050,00 Euro monatlich.
2010:  49.950 Euro / 4.162,50 Euro monatlich (voraussichtlich).

Für Arbeitnehmer,
   - die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und
   - bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen voll versichert waren,
gilt eine niedrigere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bestands- und Vertrauensschutz).

Diese beträgt

2004:  41.850 Euro,
2005:  42.300 Euro,
2006:  42.750 Euro / 3.562,50 Euro monatlich,
2007:  42.750 Euro / 3.562,50 Euro monatlich,
2008:  43.200 Euro / 3.600,00 Euro monatlich
2009:  44.100 Euro / 3.675,00 Euro monatlich.
2010:  45.000 Euro / 3.750,00 Euro monatlich (voraussichtlich).

Außer den Arbeitnehmern sind unter bestimmten Voraussetzungen

  • Studenten der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen,

  • Praktikanten und Auszubildende des Zweiten Bildungsweges,

  • Rentner, wenn sie in der 2. Hälfte des Erwerbslebens ganz überwiegend Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder dort familienversichert waren,

  • Behinderte Menschen, die in einer anerkannten Werkstätte beschäftigt sind oder an berufsfördernden Maßnahmen teilnehmen,

  • Arbeitslose, wenn sie Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten,

  • landwirtschaftliche Unternehmer ,

  • hauptberuflich mitarbeitende Familienangehörige des landwirtschaftlichen Unternehmers, wenn sie mindestens 15 Jahre alt oder als Auszubildende in dem Unternehmen beschäftigt sind,
  • Altenteiler (Bezieher einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte und
  • Künstler und Publizisten entsprechend dem Künstlersozialversicherungsgesetz.

ebenfalls pflichtversichert. Zu Details siehe weiter unten.

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freiwillig Versicherte

Freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten kann man

  • als bislang Versicherungspflichtiger, wenn die Versicherungspflicht endet und man bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt hat,

  • als Arbeitnehmer, wenn der Jahresarbeitsverdienst oberhalb der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und man innerhalb der ersten drei Monate nach Arbeitsaufnahme die Mitgliedschaft beantragt,

  • als Schwerbehinderter (unter bestimmten Voraussetzungen),

  • nach Beendigung der Mitversicherung als Familienangehöriger, wenn man bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt hat.

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Familienversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst auch eine beitragsfreie Familienversicherung. Danach sind Ehe- bzw. gleichgeschlechtlich eingetragene Lebenspartner und Kinder (bis zu bestimmten Altersgrenzen) mitversichert. Voraussetzung ist u. a., dass das Einkommen der Ehe- und Lebenspartner und Kinder 2008 höchstens 355,- EUR monatlich beträgt (2009 360,- EUR) und sie nicht selbst versichert sind. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 EUR.

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Sozialhilfeempfänger

Vom 1.1.2004 an übernehmen die Krankenkassen die Aufwendungen für Krankenbehandlungen für Sozialhilfeempfänger, die nicht gesetzlich krankenversichert sind. Aufgrund dieser leistungsrechtlichen Gleichstellung mit gesetzlichen Krankenversicherten finden die Regelungen zur Gewährleistung einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung künftig auch auf Sozialhilfeempfänger Anwendung.
Die Aufwendungen der Krankenkassen werden von den Sozialhilfeträgern erstattet.

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Beamte

Beamte müssen sich nicht gesetzlich krankenversichern.

Sie erhalten für ihre Aufwendungen im Krankheitsfall von ihrem Dienstherrn anteilig eine finanzielle Unterstützung, die so genannte Beihilfe. Hierfür müssen sie keine zusätzlichen Beiträge entrichten. Im Rahmen der beamtenrechtlichen Vorschriften haben sie auf die Beihilfe einen gesetzlichen Anspruch. Auch Angehörigen (Ehepartnern, Kindern)  wird Beihilfe gewährt.

Eine vollständige Erstattung der Aufwendungen erhalten der Beamte und die Angehörigen jedoch nicht. Die Höhe bemisst sich nach einem festgelegten %-Satz, der insbesondere von der familiären Situation und dem Status (aktiv oder Ruhestand) abhängt.

Die Beamten können die Lücke durch entsprechende Tarife der privaten Krankenversicherungen abdecken.

Beamte haben unabhängig davon jedoch auch die Möglichkeit sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Sie würden dann als freiwillig Versicherte gelten. Zu den weiteren Voraussetzungen siehe oben.
Zudem muss der Krankenkassenbeitrag in Höhe des vollen Beitragssatzes vollständig selbst getragen werden. Einen Arbeitgeberzuschuss wie bei anderen Beschäftigten gibt es bei den Beamten nicht. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden auf die Beihilfe angerechnet, so dass der Dienstherr in der Regel leistungsfrei bleibt.

Die Höhe des Beitrages hängt vom Einkommen ab und ist durch die Beitragsbemessungsgrenze nach oben begrenzt.

Bei der Entscheidung für oder gegen eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung bzw. für oder gegen eine Versicherung in den privaten Kassen ist die eigene Lebensplanung und Einkommenssituation entscheidend.
Weitere Infos hierzu finden sich auch unter www.beamten-informationen.de .

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für folgende Personen findet man hier weitere Details:

Studenten
Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung (KVdR)
- Deutsche Rentenversicherung
  ehemals BfA - Bundesversicherungsanstalt für Angestellte oder LVA - Landesversicherungsanstalt
Versorgungsempfänger (Betriebsrentner, ...)

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