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| Krankenkassen: System - Mitgliedschaft - Kündigungsfristen - Beiträge - Leistungen - Zuzahlungen - Wahltarife - Bonusprogramme - Kostenerstattung - Krankengeld - Zahnersatz Beitragsberechnung
Arbeitnehmer,
Selbstständige,
Rentner,
Studenten,
Praktikanten gesetzliche Krankenkassen - Mitgliedschaft 2012Fast alle Einwohner Deutschlands sind krankenversichert. Es gibt verschiedene Formen der Mitgliedschaft. -
Pflichtversicherte
Informationen die man hier nicht findest, findet man
evtl. in den Infos zum
System
der gesetzlichen Krankenkassen.
PflichtversicherteAls Arbeitnehmer ist man automatisch pflichtversichert, wenn der regelmäßige Brutto-Arbeitsverdienst eine bestimmte Höchstgrenze pro Jahr nicht übersteigt. Seit dem 01.01.2003 ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze, bis zu der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer besteht, in eine
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt
2004: 46.350 Euro,
Für Arbeitnehmer, Diese beträgt
2004: 41.850 Euro, Außer den Arbeitnehmern sind unter bestimmten Voraussetzungen
ebenfalls pflichtversichert. Zu Details siehe weiter unten. freiwillig VersicherteFreiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten kann man
FamilienversicherungDie gesetzliche Krankenversicherung umfasst auch eine beitragsfreie Familienversicherung. Danach sind Ehe- bzw. gleichgeschlechtlich eingetragene Lebenspartner und Kinder (bis zu bestimmten Altersgrenzen) mitversichert. Voraussetzung ist u. a., dass das Einkommen der Ehe- und Lebenspartner und Kinder 2012 höchstens 375,- Euro monatlich beträgt und sie nicht selbst versichert sind. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro. Sozialhilfeempfänger
Vom 1.1.2004 an
übernehmen die Krankenkassen die Aufwendungen für Krankenbehandlungen für
Sozialhilfeempfänger, die nicht gesetzlich krankenversichert sind. Aufgrund
dieser leistungsrechtlichen Gleichstellung mit gesetzlichen Krankenversicherten
finden die Regelungen zur Gewährleistung einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen
Versorgung künftig auch auf Sozialhilfeempfänger Anwendung. BeamteBeamte müssen sich nicht gesetzlich krankenversichern. Sie erhalten für ihre Aufwendungen im Krankheitsfall von ihrem Dienstherrn anteilig eine finanzielle Unterstützung, die so genannte Beihilfe. Hierfür müssen sie keine zusätzlichen Beiträge entrichten. Im Rahmen der beamtenrechtlichen Vorschriften haben sie auf die Beihilfe einen gesetzlichen Anspruch. Auch Angehörigen (Ehepartnern, Kindern) wird Beihilfe gewährt. Eine vollständige Erstattung der Aufwendungen erhalten der Beamte und die Angehörigen jedoch nicht. Die Höhe bemisst sich nach einem festgelegten Prozent-Satz, der insbesondere von der familiären Situation und dem Status (aktiv oder Ruhestand) abhängt. Die Beamten können die Lücke durch entsprechende Tarife der privaten Krankenversicherungen abdecken.
Beamte haben unabhängig davon jedoch auch die Möglichkeit
sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Sie würden dann als
freiwillig Versicherte gelten. Zu den weiteren Voraussetzungen siehe
oben. Die Höhe des Beitrages hängt vom Einkommen ab und ist durch die Beitragsbemessungsgrenze nach oben begrenzt.
Bei der Entscheidung für oder gegen eine freiwillige
Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung bzw. für oder gegen
eine Versicherung in den privaten Kassen ist die eigene Lebensplanung und
Einkommenssituation entscheidend. für folgende Personen findet man hier weitere Details: Studenten
Rentner
in der gesetzlichen Rentenversicherung (KVdR)
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