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Krankenkassen: System - Mitgliedschaft - Kündigungsfristen - Beiträge - Leistungen - Zuzahlungen - Wahltarife - Bonusprogramme - Kostenerstattung - Krankengeld - Zahnersatz Krankenkassenvergleich 2012Machen Sie den
Krankenkassenvergleich 2012 der
Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen
Bitte etwas Geduld bis sich weitere Informationen und der Vergleichsrechner öffnen:
www.billiger-krankenversichert.de ist registrierter Partner von finanzen.de. Das Partnerprogramm finanzen.de ging aus dem erfolgreichen Partnerprogramm versicherung.net hervor, welches bereits Marktführer im Versicherungsbereich war. Mit finanzen.de profitieren Sie damit von langjährigen Erfahrungen. Krankenkassenvergleich 2012Die verschiedenen Krankenkassen
bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen; ab 01.01.2009
zahlen alle gesetzlich Versicherten einen einheitlichen Beitragssatz für ihre
Krankenversicherung.
Freie Wahl der KrankenkassenAls Arbeitnehmer entscheiden Sie auch in 2011 und 2012 selbst, in welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern. Sie haben mit dem Krankenkassenvergleich die Wahl zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen. Manche Betriebs- und Innungskrankenkassen nehmen nur Beschäftigte bestimmter Betriebe und Berufsgruppen auf oder begrenzen ihre Aktivität per Satzung auf bestimmte Regionen. Ortskrankenkassen und Ersatzkassen sind für gesetzlich Versicherte aus ganz Deutschland geöffnet.
Leistungsunterschiede in der gesetzlichen KrankenversicherungDie Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind auch 2011 und 2012 weitestgehend gleich. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf die vom Versicherten zu übernehmenden Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Krankenkassen bezahlt. Teure und besonders schonende Behandlungsverfahren sind allerdings oft den Kunden der Privatversicherer vorbehalten.
Die Krankenkassen bieten unterschiedliche Extras
Für Krankenkassenkunden sind besonders die
angebotenen Extraleistungen an Bedeutung, wenn es um die Entscheidung für einen
bestimmten Krankenversicherer geht: Viele Krankenkassen bezahlen zusätzlich zur
medizinischen Basisversorgung auch Akupunktur und Naturheilkunde,
Gesundheitskurse oder besondere Impfungen. Darüber hinaus bieten die
gesetzlichen Krankenversicherer spezielle Wahltarife - zum Beispiel
Hausarzttarife ohne Praxisgebühr und Tarife mit Prämienrückerstattung, wenn man
als Versicherter ein Jahr keine ärztlichen Leistungen in Anspruch nimmt.
Bei höherem Zusatzbeitrag können Sie sofort kündigen
Die freie Wahl der Krankenkasse wird durch die Gesundheitsreform 2009 nicht eingeschränkt. Falls Ihre Krankenkasse mit dem allgemeinen Beitragssatz z.B. in 2011 oder 2012 nicht auskommt, kann sie einen Zusatzbeitrag verlangen. Wenn die Krankenkasse diesen Zusatzbeitrag erstmalig erhebt, den Zusatzbeitrag erhöht oder die ausgezahlte Prämie senkt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Über eine Änderung des Zusatzbeitrags muss die Krankenkasse Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie zu einem anderen gesetzlichen Krankenversicherer wechseln können, bevor der neue Beitrag fällig wird. |
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