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| Krankenkassen: System - Mitgliedschaft - Kündigungsfristen - Beiträge - Leistungen - Zuzahlungen - Wahltarife - Bonusprogramme - Kostenerstattung - Krankengeld - Zahnersatz Beitragsberechnung
Arbeitnehmer,
Selbstständige,
Rentner,
Studenten gesetzliche Krankenkassen - Beiträge ArbeitnehmerBeitragsberechnung für ArbeitnehmerDie Beitragsbelastung der pflichtversicherten Arbeitnehmer in den gesetzlichen Krankenkassen richtet sich nach deren Arbeitseinkommen. Anders als in der privaten Krankenversicherung spielen die individuellen Krankheitsrisiken und die Zahl der mitversicherten Familienangehörigen keine Rolle. Der Beitragsberechnung wird der
persönliche Bruttolohn zugrunde gelegt, jedoch nur bis zu einem
Höchstbetrag (Beitragsbemessungsgrenze). Diese
Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich entsprechend der Entwicklung der
durchschnittlichen Bruttolöhne angehoben.
Der persönliche beitragspflichtige Bruttolohn ist in der Regel auf Ihrer Lohn-/Gehaltsabrechnung
angegeben. Die Beitragsbemessungsgrenze -BBG- beträgt 2009 in der Krankenversicherung: 3.675,- EUR/Monat bzw. 44.100,- EUR/Jahr Neben der Höhe des Bruttolohns ist die konkrete Beitragsbelastung des einzelnen Versicherten abhängig von der Höhe des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenkassen. Die Beitragssätze schwankten bis 2008 infolge der unterschiedlichen Risikostrukturen bei den einzelnen Krankenkassen erheblich.
Anzeigen Ab dem 01.01.2009 gibt es einen einheitlichen
allgemeinen Beitragssatz für alle Krankenkassen. Ab dem 01.07.2009 beträgt er 14,0 % Zum 01.07.2005 wurde neben dem regulären Beitragssatz der Krankenkasse noch ein einheitlicher Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 % eingeführt, den grundsätzlich alle Mitglieder zu zahlen haben (ohne Beteiligung des Arbeitgebers). Durch Einführung des einheitlichen Krankenkassenbeitragssatzes zum 01.01.2009 von insgesamt 15,5 % (14,9 % ab 01.07.2009) sind Wahltarife die einzige Möglichkeit die Beitragszahlungen an die Krankenkasse zu senken, sofern die Kasse keine Überschussprämie auszahlt. Ihre mögliche persönliche Ersparnis können Sie über den Krankenkassenvergleich ermitteln. Beispiel:
Seit dem 1. April 2003
gilt eine Besonderheit, wenn das aus einer Beschäftigung erzielte
Arbeitsentgelt zwischen 400,01 Euro und 800 Euro im Monat liegt.
Innerhalb dieser so genannten „Gleitzone“ gelten für die
entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse besondere
sozialversicherungsrechtliche Regelungen. Die Gesetzesneuregelungen
sehen vor, dass innerhalb der Gleitzone der Arbeitnehmer entsprechend
seinem Verdienst anteilig von Sozialversicherungsbeiträgen entlastet
wird. Der Arbeitgeber hingegen ist – wie bei allen übrigen
versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen auch – in
„normaler“ Höhe mit seinen Arbeitgeberbeitragsanteilen zur
Sozialversicherung belastet. Die Gleitzonenregelung führt also lediglich
zu einer finanziellen Entlastung des Arbeitnehmers. |
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