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gesetzliche Krankenkassen - Beiträge Arbeitnehmer 2012

Beitragsberechnung für Arbeitnehmer

Die Beitragsbelastung der pflichtversicherten Arbeitnehmer in den gesetzlichen Krankenkassen richtet sich nach deren Arbeitseinkommen. Anders als in der privaten Krankenversicherung spielen die individuellen Krankheitsrisiken und die Zahl der mitversicherten Familienangehörigen keine Rolle.

Der Beitragsberechnung wird der persönliche Bruttolohn zugrunde gelegt, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag (Beitragsbemessungsgrenze). Diese Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich entsprechend der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne angehoben. Der persönliche beitragspflichtige Bruttolohn ist in der Regel auf Ihrer Lohn-/Gehaltsabrechnung angegeben.
(Hinweis: Der Berechnung von Beiträgen aus einmalig gezahlten Lohnbestandteilen (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) sind auch Beträge oberhalb der mtl. Beitragsbemessungsgrenze zugrunde zulegen.)

Die Beitragsbemessungsgrenze -BBG- beträgt in der Krankenversicherung:

2010:  3.750,00 Euro/Monat bzw. 45.000,- Euro/Jahr
2011: 
3.712,50 Euro/Monat bzw. 44.550,- Euro/Jahr
2012:  3.825,00 Euro/Monat bzw. 45.900,- Euro/Jahr

Neben der Höhe des Bruttolohns ist die konkrete Beitragsbelastung des einzelnen Versicherten abhängig von der Höhe des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenkassen. Die Beitragssätze schwankten bis 2008 infolge der unterschiedlichen Risikostrukturen bei den einzelnen Krankenkassen erheblich.


Ab dem 01.01.2009 gibt es einen einheitlichen allgemeinen Beitragssatz für alle Krankenkassen.
Er beträgt:

01/2009 - 06/2009:  14,6 % + 0,9 % = 15,5 %
07/2009 - 12/2010:  14,0 % + 0,9 % = 14,9 %
seit 01/2011 wieder:  14,6 % + 0,9 % = 15,5 %

Zum 01.07.2005 wurde neben dem regulären Beitragssatz der Krankenkasse noch ein einheitlicher Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 % eingeführt, den grundsätzlich alle Mitglieder zu zahlen haben (ohne Beteiligung des Arbeitgebers).

Durch Einführung des einheitlichen Krankenkassenbeitragssatzes zum 01.01.2009 sind Wahltarife die einzige Möglichkeit die Beitragszahlungen an die Krankenkasse zu senken, sofern die Kasse keine Überschussprämie auszahlt.

Ihre mögliche persönliche Ersparnis können Sie über den Krankenkassenvergleich ermitteln.

Beispiel für Januar 2012:

Bruttolohn: 1.000,- Euro Gesamtbeitrag: 155,- Euro
Arbeitgeberanteil: 73,- Euro (7,3 %)
Arbeitnehmeranteil: 73,- Euro (7,3 %) plus 9,- Euro (0,9 %) = 82,- Euro
Bruttolohn: 3.825,- Euro Gesamtbeitrag: 592,89 Euro
Arbeitgeberanteil: 279,23 Euro (7,3 %)
Arbeitnehmeranteil: 279,23 Euro (7,3 %) plus 34,43 Euro (0,9 %) = 313,66 Euro

Für weitere individuelle Berechnungen können Sie den Gehaltsrechner benutzen.


Seit dem 1. April 2003 gilt eine Besonderheit, wenn das aus einer Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt zwischen 400,01 Euro und 800 Euro im Monat liegt. Innerhalb dieser so genannten „Gleitzone“ gelten für die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse besondere sozialversicherungsrechtliche Regelungen. Die Gesetzesneuregelungen sehen vor, dass innerhalb der Gleitzone der Arbeitnehmer entsprechend seinem Verdienst anteilig von Sozialversicherungsbeiträgen entlastet wird. Der Arbeitgeber hingegen ist – wie bei allen übrigen versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen auch – in „normaler“ Höhe mit seinen Arbeitgeberbeitragsanteilen zur Sozialversicherung belastet. Die Gleitzonenregelung führt also lediglich zu einer finanziellen Entlastung des Arbeitnehmers.

Der Arbeitnehmerbeitrag innerhalb der Gleitzone steigt in Abhängigkeit des Verdienstes linear an. Dabei ist die Gesetzesregelung so gestaltet, dass die Arbeitnehmerbelastung bei einem Verdienst von 400,01 Euro durchschnittlich 4 % seines individuellen Gesamtsozialversicherungsbeitrags beträgt. Der Arbeitnehmerbeitragsanteil zur Sozialversicherung steigt also innerhalb der Gleitzone von rund 4 % auf den vollen (hälftigen) Arbeitnehmerbeitrag am Ende der Gleitzone – also bei einem Arbeitsentgelt von 800 Euro nach oben.

Für weitere individuelle Berechnungen können Sie den Gleitzonenrechner benutzen.


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