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Gesundheitsfonds seit 2009

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen wurde 2009 neu gestaltet. Der Gesundheitsfonds bündelt deren Finanzierung. Die Krankenkassen bestimmen dann nicht mehr über die Höhe der Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber. Die Krankenkassen ziehen die Beiträge weiterhin ein. Ab dem Jahr 2009 werden die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber an den Gesundheitsfonds weitergeleitet.

Für jeden Versicherten erhalten die Krankenkassen dann aus dem Gesundheitsfonds einen einheitlichen Betrag. Außerdem werden die je nach Krankenkasse unterschiedlichen Risiken – wie Alter oder zum Beispiel Krankheit der Versicherten – durch eine der Höhe des Risikos entsprechende, ergänzende Zuweisung ausgeglichen. Ziel war den bis dahin existierenden Risikostrukturausgleich erheblich zu vereinfachen und wesentlich transparenter zu machen.

zum Vergleich alter und neuer Regelungen der Gesundheitsreform 2007

Mit diesem neuen Modell der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen über den Gesundheitsfonds will man für eine wirtschaftliche Verwendung von Beitrags- und Steuermitteln sorgen für und damit nicht nur transparentere Abläufe erreichen, sondern das bestehende Geflecht der vielen unterschiedlichen Beitragsströme vereinfachen.

Betriebe müssen seit 2009 keine hundertfach unterschiedlichen Beitragssätze mehr ermitteln. Es gibt nur noch einen einheitlichen, prozentualen Beitrag pro Beschäftigten.

Der medizinische notwendige Leistungskatalog ist für alle Krankenkassen auch unter diesen neuen Bedingungen gleich geblieben. Wenn dennoch eine Krankenkasse in Schwierigkeiten gerät, hat der Vorstand dieser Kasse eine Reihe von neuen Möglichkeiten, die wirtschaftliche Situation zu verbessern. Er kann z. B. die Ausgaben für Arzneimittel mittels Rabattverhandlungen verringern.
Oder einen Weg anbieten, der zuerst immer zum Hausarzt führt, statt teures Facharzt-Springen zu erlauben. Hier kann er sein Können als Manager unter Beweis stellen, denn zusätzliches Geld aus dem Gesundheitsfonds gibt es – zunächst – nicht.

Bekommt er die Ausgaben nicht in den Griff, kann die Krankenkasse von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Es ist den Krankenkassen dabei freigestellt, ob sie einen prozentualen oder einen festen Betrag fordern. Er darf jedoch nicht mehr als ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen betragen, um eine Überforderung zu vermeiden. Wenn ein kassenindividueller Zusatzbeitrag erforderlich ist, wird dieser bis zu einer Höhe von 8 Euro ohne Einkommensprüfung von den Mitgliedern erhoben. So soll unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden werden. Den Weg eines Zusatzbeitrags werden Krankenkassen im Leistungs-Wettbewerb allerdings nur beschreiten, wenn er wirklich unvermeidbar ist. Denn damit würde offensichtlich: Man arbeitet nicht so erfolgreich wie andere. Andere Krankenkassen wiederum wären in der Lage, ihren Mitgliedern sogar Geld zurückgeben zu können.

Sehr wichtig: Eine Überforderung der Krankenkassen und ihrer Mitglieder wird schon im Ansatz vermieden, indem gesetzlich festgelegt wird, dass der Gesundheitsfonds immer mindestens 95 Prozent der Ausgaben aller Krankenkassen deckt. Wird dieser Schwellenwert erreicht, werden aufgrund einer gesetzlichen Anpassungsregelung die prozentualen Beiträge aller Versicherten und der Arbeitgeber angehoben.

Vereinbart wurde auch, ab 2008 der gesetzlichen Krankenversicherung Mittel für gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus dem Steueraufkommen zur Verfügung zu stellen. In den Folgejahren werden wachsende Zuschüsse in die gesetzliche Krankenversicherung fließen. 2008 werden das 2,5 Milliarden Euro sein. In den Folgejahren steigt der Zuschuss um jährlich 1,5 Milliarden bis auf 14 Milliarden Euro an. Diese Mittel dienen der schrittweisen Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben.


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