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Beratung/Auskunft
Bürgertelefon des Bundesministeriums
für Gesundheit
zur Kranken- und Pflegeversicherung
"Unter welchen Voraussetzungen werde ich von
Zuzahlungen befreit?"
"Müssen ärztliche Leistungen aus eigener
Tasche bezahlt werden?"
"Wie lange zahlt die Krankenversicherung
Krankengeld?"
Das sind z.B. einige von vielen Fragen, auf die
Expertinnen und Experten im Rahmen eines Service-Angebotes des Ministeriums rasch und
sachkundig Antwort geben.
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Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erreichen Sie von
Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
(Festpreis 0,14 EUR/Min, abweichende Preise a. d. Mobilfunknetzen möglich.)
unter folgenden Telefonnummern:
018 05 - 99 66-01
Fragen zum Krankenversicherungsschutz für Alle
018 05 - 99 66-02
Fragen zur Krankenversicherung
018 05 - 99 66-03
Fragen zur Pflegeversicherung
018 05 - 99 66-09
Fragen zur gesundheitlichen Prävention
018 05 - 99 66-06
Gebärdentelefon ISDN-Bildtelefon
018 05 - 99 66-07
Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service
Schreibtelefon Fax: 018 05 - 99 66-08
Internet:
www.bmg.bund.de
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